Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 438/2002 vom 05.08.2002

DStGB in weiteren Gremien der Gemeindefinanzreform-Kommission

Ergänzend zur Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen konstituierte sich am 13. Juni 2002 die Arbeitsgruppe "Kommunalsteuern" und am 09. Juli 2002 der Arbeitskreis "Quantifizierung". In dem ersten Gremium sollen Modelle zur Verbesserung des Gemeindefinanzsystems auf der Einnahmeseite kommunaler Haushalte strukturiert herausgearbeitet und diskutiert werden. Das BMF leitet diese Arbeitsgruppe. Die Reform der Gewerbesteuer ist dabei ein zentraler Punkt. Der Arbeitskreis "Quantifizierung" dient dazu, die finanziellen Folgen der in Betracht kommenden Reformmodelle auf die Finanzen der Gebietskörperschaften ebenso wie der Steuerpflichtigen herauszuarbeiten.

Die Arbeitsgruppe "Kommunalsteuern" soll nach einer Bestandsaufnahme der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen konkrete Lösungsvorschläge zu einem verbesserten, sich stetiger entwickelnden kommunalen Steuersystem unterbreiten und bewerten. Zu diesem Zweck kann sie gegenüber der Kommission Mehrheitsvoten abgeben, die bei Bedarf um Minderheitsvoten ergänzt werden könnten. Wegen einer möglicherweise erforderlichen Verfassungsänderung im Zuge der Umsetzung des Kommissionsergebnisses wird versucht, ein größeres Maß an Übereinstimmung zu erzielen. Wie in der parallel arbeitenden Arbeitsgruppe "Arbeitslosen- und Sozialhilfe" ist der DStGB hier mit dem zuständigen Dezernenten, hier Herrn Dedy (stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DStGB) und dem Vorsitzenden des zuständigen DStGB-Fachausschusses, hier Herrn Kälberer (Oberbürgermeister von Vaihingen/Enz) vertreten.

Mit Hilfe eines Beirats aus Wissenschaft und Beraterschaft soll wissenschaftlicher Sachverstand in die Arbeit einbezogen werden. Um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten, wurde die Anzahl der Mitglieder des Beirats beschränkt. Trotz der Beschränkung konnten die von kommunaler Seite vorgeschlagenen Wissenschaftler Prof. Dr. Jarass, Prof. Dr. Junkernheinrich und Prof. Dr. Wieland sowie der Experte für Kommunalfinanzen in den östlichen Ländern, Herr Prof. Dr. Seitz, berücksichtigt werden.

Der kommunalen Forderung nach möglichst eingehender Folgenabschätzung der in Frage kommenden Reformmodelle kommt die Einberufung eines Arbeitskreises "Quantifizierung" entgegen. Dadurch sollen die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte (fiskalische Effekte) und die Steuerpflichtigen (insbesondere steuerliche Be- und Entlastungen, Verteilungswirkungen) beziffert werden. Die Ergebnisse des Arbeitskreises bilden eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Entwicklung realistischer Reformmodelle. Um letztlich einen Konsens über vertretbare Neuregelungen zu finden, wird bereits früh versucht, ein Konsens über Zahlen herbeizuführen. Daher arbeiten die in der Arbeitsgruppe "Kommunalsteuern" vertretenen Gruppen auch im Arbeitskreis "Quantifizierung" mit, also Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Gewerkschaften. Daneben wird das Statistische Bundesamt als wichtigster Datenlieferant einbezogen. Die kommunalen Spitzenverbände haben ihre Finanzreferenten für die Mitarbeit in diesem Arbeitskreis angemeldet. In der ersten Sitzung des Arbeitskreis wurde am 09. und 10. Juli 2002 unter der Leitung des BMF eine Bestandsaufnahme der vorhandenen und benötigten Datengrundlagen erarbeitet.

Zum Zeitplan für die gesamte Reform wird an dem Ziel festgehalten, bis Mitte 2003 konkrete Vorschläge für die Gesetzgebung zu erarbeiten, wobei erwartet wird, daß sich ein Gesetzgebungsverfahren unverzüglich daran anschließen wird.

(Quelle: DStGB Aktuell 27/2802 vom 12.07.2002)

Az.: IV-900-01/2

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