Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 40/1996 vom 20.01.1996

DStGB-Gutachen Telekommunikation und gemeindliches Wegerecht

Auf Wunsch des Präsidiums des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat Professor Dr. iur. Günter Püttner, Universität Tübingen, in einem Rechtsgutachten untersucht, ob der Bund befugt ist, die gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze für Telekommunikationszwecke unentgeltlich zu nutzen und dieses Recht auf lizenzierte TK-Unternehmen zu übertragen, wie dies mit § 47 Telekommunikationsgesetz (Referentenentwurf) seitens des Bundesministers für Post und Telekommunikation geplant ist.

In seiner gutachtlichen Stellungnahme "Telekommunikation und gemeindliches Wegerecht" von Januar 1996 kommt Professor Dr. Püttner zu folgenden eindeutigen Ergebnissen:

  • Dem Bund steht keine Befugnis zum Erlaß des geplanten Telekommunikationsgesetzes im Punkt "Benutzung der Gemeindestraßen" zu. Die Materie gehört vielmehr zum Straßenrecht, hinsichtlich dessen der Bund nur für die Fernstraßen gesetzgebungsbefugt ist.
  • Die geplante Regelung verstößt sowohl bezüglich des Staßenbenutzungsrechts als auch be-züglich der Unentgeltlichkeit der Straßenbenutzung gegen die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung.

Im einzelnen weist der Gutachter nach, daß die Straßenbenutzung für Telekommunikationszwecke zumindest in ihrer Ausgestaltung dem Straßenrecht und nicht dem Fernmelderecht zugeordnet werden muß. Zum Telekommunikationsrecht gehört danach allenfalls die grundsätzliche Regelung, daß den TK-Unternehmen die Wegebenutzung ermöglicht werden muß. Die Frage, wie, zu welchen Bedingungen und unter welchen Modalitäten dies geschieht, muß dagegen für die Landes- und die Gemeindestraßen den Ländern überlassen werden.

Abgesehen von der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes wäre die geplante Regelung wegen eines Verstosses gegen das durch Artikel 28 Abs. 2 GG garantierte kommunale Selbstverwaltungsrecht verfassungswidrig und damit nichtig, weil der Staat ohne ersichtliche Notwendigkeit mit gesetzlichem Zwang ein Recht zur Benutzung der Gemeindestraßen für li-zenzierte TK-Unternehmen festlegen würde. Die vorgesehene Unentgeltlichkeit der Wegebe-nutzung für TK-Dienstleistungen wäre darüber hinaus ein unverhältnismäßiger - weil nicht zu Gemeinwohlzwecken erforderlicher - und systemwidriger, mit der bestehenden Wirtschafts- und Finanzordnung nicht in Einklang zu bringender Eingriff in das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat anläßlich der Vorlage des Rechtsgutachens wie bereits Ende 1993 im Zusammenhang mit der Poststrukturreform II seine Bereitschaft zum Abschluß von Rahmenvereinbarungen erklärt, um die den Städten und Gemeinden - ab 1998 auch gegenüber der Telekom AG - zustehende Option zur Erhebung von Entgelten für die Wegebenutzung zu Telekommunika-tionszwecken konkret auszugestalten.

Das Rechtsgutachten ist bei der DStGB-Hauptgeschäftsstelle zum Preis von DM 15,-- (inkl. Porto und Verpackung) abrufbar.

Az.: III 760 - 01 SA

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