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StGB NRW-Mitteilung 587/2006 vom 23.08.2006

DStGB gegen überzogene Standards bei Grabsteinsicherheit

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat sich in einem Schreiben an den Direktor der Gartenbau-Berufsgenossenschaft gegen überzogene Standards im Zusammenhang mit der Grabsteinsicherheit eingesetzt. Darin wird die Berufsgenossenschaft eindringlich gebeten, von Überlegungen Abstand zu nehmen, in ihre Unfallverhütungsvorschriften neue Standards aufzunehmen, die jährliche Sicherheitsprüfungen von Grabmalen mit Hilfe von geeichten Geräten vorsehen. Dies wäre vor dem Hintergrund der ohnehin schon hohen Belastungen der Städte und Gemeinden durch überbordende Bürokratie und überzogene Standards kontraproduktiv, zumal äußerst zweifelhaft ist, ob eine solche Regelung von geeichten Geräten für Sicherheitsprüfungen von Grabmalen überhaupt irgendeinen Gewinn an Sicherheit hervorbringen würde.

Im Einzelnen heißt es in dem DStGB-Schreiben:

„…ein Mitgliedsverband des Deutschen Städte- und Gemeindebundes teilte uns mit, dass es im Bereich der Gartenbau-Berufsgenossenschaft Überlegungen gibt, in ihre Unfallverhütungsvorschriften neue Standards aufzunehmen, die jährliche Sicherheitsprüfungen von Grabmalen mit Hilfe von geeichten Geräten vorsehen.

Wir bitten Sie eindringlich, von solchen Überlegungen Abstand zu nehmen. Der Aufwand hierfür stünde in keinem Verhältnis zu dem eventuellen Gewinn an Sicherheit. Umfangreiche Prüfungen sind eventuell sogar mit Verschlechterungen der Sicherheit verbunden, da ein mit der Prüfung verbundenes Rütteln an den Grabsteinen diese im Laufe der Jahre eher noch instabiler machen könnte.

Ein solcher Vorschlag hätte aus unserer Sicht vor allem einen höheren Bedarf an Personal und eventuell einige zusätzliche Aufträge für das Steinmetzgewerbe zur Folge. Dies rechtfertigt jedoch nicht den vor Ort erforderlichen zusätzlichen Aufwand. In Zeiten, in denen die Problematik überbordender Bürokratie und überzogener Standards endlich auf der Ebene des Gesetzgebers erkannt worden ist, stände es auch einer Berufsgenossenschaft gut an, auf neue Standards mit erheblicher Kostenrelevanz zu verzichten, wenn der Nutzen derart zweifelhaft ist.

In diesem Zusammenhang bekräftigen wir die Position, die wir bereits im Schreiben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 12. Mai 1999 an die Gartenbau-Berufsgenossenschaft geäußert haben.

Darin hatten wir uns gegen Überlegungen eingesetzt, berufsgenossenschaftliche Durchführungsanweisungen im Hinblick auf Standards für das Prüfgerät zur Grabmalsicherheit zu erweitern. Nach unserer Auffassung ist heute weiterhin eine Präzisierung der Regulierung in diesem Bereich nicht erforderlich.“

Quelle: DStGB Aktuell 3006 vom 28. Juli 2006

Az.: IV/2 873-00

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