Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 169/2017 vom 30.01.2017

DStGB gegen Einführung einer Katzensteuer

Derzeit wird in den öffentlichen Medien über das Für und Wider einer Katzensteuer gestritten. Aus diesem Anlass hat sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) positioniert und sich klar gegen die Erhebung einer Katzensteuer auf gemeindlicher Ebene ausgesprochen.

Weder dem StGB NRW noch dem DStGB sind gemeindliche Gebietskörperschaften bekannt, die eine Katzensteuer eingeführt hätten, wenngleich dies bekanntermaßen zuweilen Gegenstand kommunalpolitischer Diskussion war. Zwar finden sich auch Katzenfäkalien auf öffentlichen Straßen und Wegen, für deren Beseitigungsaufwand eine Steuer — analog zur Hundesteuer — in der Sache gerechtfertigt wäre.

Eine Katzensteuer wäre grundsätzlich zulässig, jedoch sprechen sowohl der fiskalische als auch der Lenkungsaspekt dagegen. Sie wäre kaum administrierbar und brächte einen immensen Verwaltungsaufwand mit sich, der in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Ertrag stehen würde. Darüber hinaus wäre mit einem vermehrten Aussetzen von Katzen zu rechnen, was im Hinblick auf die Verunreinigung öffentlicher Straßen und Wege erkennbar kontraproduktiv wäre.

Az.: 41.6.4.9 ha

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