Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 475/2002 vom 05.08.2002
DStGB für die Neugestaltung des Sozialsystems
Auf der Grundlage eines Zehn-Punkte-Papiers mit den Erwartungen der Kommunen an den neuen Bundestag und die neue Bundesregierung hat sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund insbesondere für eine grundlegende Neugestaltung des Sozialhilferechts und den Umbau des Sozialsystems ausgesprochen. Eine Reform in diesem Bereich muß aus Sicht des DStGB folgende Ziele bzw. Maßnahmen umfassen:
- Das Nachrangigkeitsprinzip in der Sozialhilfe muß wieder hergestellt werden.
- Sozialhilfeleistungen sind zu entbürokratisieren und zur Stärkung der Eigenverantwortung der Hilfeempfänger in einer Pauschale zusammen zu fassen.
- Bei einer Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist ein eigenständiges Leistungsgesetz des Bundes notwendig. Der Bund hat darin insbesondere die dauerhafte finanzielle Verantwortung für die erwerbsfähigen Arbeitslosen zu übernehmen.
- Es muß sichergestellt werden, daß sämtliche Arbeitslose, auch arbeitslose Sozialhilfeempfänger, Ansprüche auf Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik haben.
- Vorrangiges Ziel aller Arbeitsmarktaktivitäten muß die Rückführung der Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt sein. Die AB-Maßnahmen sind mittelfristig zurückzufahren.
- Es sind flächendeckend lokale Jobcenter zu errichten, die alle Aktivitäten und Maßnahmen der verschiedenen Dienste ( z. B. Bundesanstalt für Arbeit, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und anderer Einrichtungen) zusammenführen und die Qualifizierungsmaßnahmen bündeln.
- Die Beratung, Betreuung und Versorgung Behinderter ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und deshalb durch ein Leistungsgesetz des Bundes zu regeln und zu finanzieren.
Az.: III 801