Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 659/2000 vom 20.11.2000

DStGB-Ausschuss: Sozialhilfe als Rentenersatz

Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Gesundheit des Deutschen Städte- und Gemeindebund wendet sich entschieden gegen die Pläne der Bundesregierung, im Rahmen der Rentenreform eine Grundrente für Rentner und Erwerbsunfähige über die Sozialhilfe zu finanzieren. "Eine Dauerleistung der Sozialhilfe als Rentenersatz und unter Aufgabe sozialhilferechtlicher Grundsätze führt zu unkalkulierbaren finanziellen Belastungen der Kommunen und höhlt das Bundessozialhilfegesetz als Fürsorgeleistung weiter aus", erklärte der Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeister Manfred Uedelhoven, Troisdorf, anlässlich der Herbstsitzung des Ausschusses in Altensteig.

Der Sozialausschuss kritisiert insbesondere, dass statt einer vom Bund finanzierten Grundsicherung diese nunmehr auf die kommunale Ebene verschoben werden soll. "Die Heranziehung unterhaltsfähiger Kinder für unterhaltsbedürftigen Eltern abzuschaffen, auf die Bedürftigkeitsprüfung bei über 65-jährigen und Erwerbsunfähigen weitgehend zu verzichten, die Anrechnung von Vermögen nur noch eingeschränkt vorzunehmen und das Bedarfsanrechnungsprinzip auszuhöhlen, hebt die Grundprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes insbesondere das Nachhaltigkeitsprinzip auf" so Bürgermeister Uedelhoven. Der Ausschuss bemängelt, dass das unterste Netz der sozialen Sicherung in grundsätzlicher Weise in Frage gestellt werde, wenn die öffentliche Unterstützungsleistung der Sozialhilfe Vorrang vor der familiären Unterhaltsleistung erhielte. Durch eine solche "gehobene" Sozialhilfe werde der Anreiz für eine private Altersvorsorge beeinträchtigt, der Generationsvertrag verletzt und die Zahl der Sozialhilfeempfänger erhöht. Die Höhe der Mehrausgaben für die Kommunen sei unkalkulierbar, da entgegen der Geschäftsordnung der Bundesregierung bislang keine seriöse Kostenschätzung vorliege. Die vom Bund geschätzten 600 Mio. DM seien auf jeden Fall zu gering. Die Belastungen dürften mehr als doppelt so hoch sein. Hinzu kämen Steuerausfälle von ca. 2 Mrd. DM. Der Ausschuss meldet auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an, da u. a. der Fürsorgecharakter der Sozialhilfe ausgehöhlt werde.

Az.: III 801

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