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StGB NRW-Mitteilung 434/2005 vom 04.05.2005

DSL für Ländliche Regionen

Für einen flächendeckenden Ausbau von DSL- Internetanschlüssen hat sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) ausgesprochen. Eine moderne Kommunikationsinfrastruktur, zu der auch eine breitbandige Internetverbindung zähle, sei für Gemeinden im ländlichen Raum ein wichtiger Standortfaktor, so der DStGB. Er appellierte an Bund, Länder und die Anbieter von Infrastrukturleistungen dazu beizutragen, die bislang aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen unversorgten Gebiete in ländlichen Regionen an das schnelle DSL- Datennetz anzuschließen. Es gelte, kommunikationstechnische Chancengleichheit zu schaffen. Ein generelles Kommunikationsinfrastrukturgefälle zwischen Ballungsräumen und ländlichen Gebieten sei nicht hinnehmbar.

Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls in welcher Form ein kommunaler Eigenbeitrag geleistet wird, sei – so der DStGB - Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. In Betracht kämen vorrangig Sachleistungen oder direkte finanzielle Zuwendungen.

Hierbei sei es nicht notwendig, eventuelle Geldleistungen von vornherein als verlorenen Zuschuss zu betrachten. So sei denkbar, Wirtschaftlichkeitsgrenzen an konkreten Kundenzahlen zu definieren und bei späterem Erreichen der Wirtschaftlichkeit infolge ausreichender Anschlusszahlen, eine Rückzahlung vorzusehen. Letztlich seien Art und Umfang eines kommunalen Eigenbeitrages aber abhängig von der Situation vor Ort, insbesondere davon, ob ausreichend Eigenmittel oder Landesförderungen zur Verfügung stehen.


Az.: III/2 460-18

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