Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 410/2004 vom 03.05.2004

Drogenkonsumraum in Troisdorf

In Troisdorf wurde am 3. Mai 2004 der zehnte Drogenkonsumraum in Nordrhein-Westfalen eröffnet. Das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt die Betriebserlaubnis für eine solche Einrichtung im Rhein-Sieg-Kreis erteilt. In Troisdorf entsteht das Hilfeangebot für schwer drogenkranke Menschen erstmals außerhalb einer nordrhein-westfälischen Großstadt. Drogenkonsumräume gibt es bisher in Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Essen, Münster, Köln und Wuppertal.

Träger des Drogenkonsumraums in Troisdorf ist das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises an Sieg und Rhein. Der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Troisdorf unterstützen die Einrichtung maßgeblich.

Die Betriebserlaubnis durch das Landesgesundheitsministerium setzt voraus, dass bestimmte Mindestanforderungen eingehalten werden. Diese betreffen beispielsweise die personelle und räumliche Ausstattung, die Notfallversorgung und die Vermittlung in weiter führende Angebote der Beratung und Therapie. Darüber hinaus muss vor Ort eine Ordnungspartnerschaft zwischen den Gesundheits-, Ordnungs- und Straf-verfolgungsbehörden schriftlich vereinbart worden sein. Insbesondere der Handel mit Drogen ist in den Konsumräumen verboten. Geduldet wird lediglich der Besitz und Konsum geringer Drogenmengen zum Eigenverbrauch.


Az.: III/2 541

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