Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 466/2008 vom 15.07.2008

Drogen- und Suchtrat für Verbot von Trinkgelagen

In den Empfehlungen an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung für ein Nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention unterstützt der Drogen- und Suchtrat Empfehlungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, das in einigen Städten bereits praktizierte Verbot von Trinkgelagen in der Öffentlichkeit rechtlich zu prüfen, um somit eine Übertragbarkeit für das gesamte Bundesgebiet zu ermöglichen. Im „Drogen- und Suchtrat“ erarbeiten Vertreter aus Bundes- und Landesministerien, Dachverbänden und Ärztekammern unter Leitung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung die strategischen Grundlagen für die Drogen- und Suchtpolitik der kommenden Jahre.

Der Drogen- und Suchtrat berät die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und unterstützt sie bei der Umsetzung ihrer Vorhaben. In seinen nunmehr vorliegenden Empfehlungen für ein Nationales Programm zur Alkoholprävention weist der Rat darauf hin, dass sowohl auf die Stärkung der individuellen Gesundheitskompetenz abgezielt werden müsse, als auch Wert auf übergreifende Strategien der Verhältnisprävention gelegt werden müsse. Dabei geht es u. a. um Maßnahmen zur Einschränkung der Verfügbarkeit, der Werbung sowie um Steuererhöhungen. In seinen Ausführungen zur Einschränkung der Verfügbarkeit von Alkohol setzt der Drogen- und Suchtrat auf eine Verstärkung der Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes, andererseits aber auf die DStGB-empfohlenen Maßnahmen. Er empfiehlt darüber hinaus ausdrücklich eine Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Zielfelder eines kurzfristig umsetzbaren Maßnahmekatalogs sind aus Sicht des Drogen- und Suchtrates:

- Förderung der Alkoholabstinenz bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres,

- maßvoller Alkoholkonsum bei jungen Menschen, Minimierung des Rauschtrinkens,

- Motivation und Gewinnung der Bevölkerung zu einem risikoarmen Alkoholkonsum,

- Entwicklung und Stabilisierung eines Problembewusstseins hinsichtlich des eigenen Alkoholkonsums,

- Maßnahmen zum breitenwirksamen Verzicht auf Alkohol in der Schwangerschaft und beim Stillen, bei der Arbeit, im Straßenverkehr, beim Sport und während der Einnahme von Medikamenten, zur Vermeidung von Mischkonsum,

- Senkung des Alkoholkonsums durch gesetzliche Maßnahmen.

Az.: III 541

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