Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 536/2008 vom 28.07.2008

Drittes Mittelstands-Entlastungsgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat Ende Juli 2008 den von Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegten Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ (MEG III) beschlossen. Der Entwurf enthält insgesamt 23 Einzelmaßnamen, mit denen im Kern vor allem klein- und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie entlastet werden sollen.

Vorgesehen ist u.a. eine Vereinfachung der Handwerkszählung, die rd. 460.000 selbstständige Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten von vor-Ort-Erhebungen entlastet und der Wirtschaft im kommenden Jahr dadurch Bürokratiekosten von rd. 24 Mio. Euro ersparen soll.

Daneben wird ein ganzes Bündel gewerberechtlicher Erleichterungen mit einem Entlastungsvolumen von über 70 Mio. Euro umgesetzt. Dazu zählt z.B. die Streichung von Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung und in der Makler- und Bauträgerverordnung. Mit dem Gesetz ist in 2009 insgesamt eine Bürokratieentlastung in Höhe von mind. 97 Mio. Euro für die Unternehmen und mind. 8,6 Mio. Euro für die Verwaltung beabsichtigt.

Az.: III 450-30

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