Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 160/2001 vom 05.03.2001

Domain-Recht und Städtenamen

In einem Urteil vom 24. Mai 2000 hat das Amtsgericht Ludwigsburg (Az.: 9 C 612/00) entschieden, daß die Nutzung der Domain www.muenchingen.de durch einen Privatmann das Namensrecht der Gemeinde Korntal-Münchingen verletze. Auch wenn es sich bei "Münchingen" lediglich um einen Ortsteil der Stadt Korntal-Münchingen handele, unterfalle diese Bezeichnung gleichwohl dem Namensschutz nach § 12 BGB, da es sich insoweit um eine gebräuchliche, schlagwortartige Abkürzung im Hinblick auf den Ortsteil Münchingen in Abgrenzung zum Ortsteil Korntal handelt, so daß auch dem Namensteil eine individualisierende Eigenart zukomme und dieser damit namensmäßige Unterscheidungskraft besitze.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigsburg bringt allerdings keine Klärung hinsichtlich der nach wie vor offenen Frage, ob Ortsteilnamen auch dann schutzfähig sein können, wenn sie nicht Bestandteil des eigentlichen Gemeindenamens sind. Hierzu ist nach Erkenntnis der Geschäftsstelle mindestens ein Verfahren anhängig, über dessen Ausgang wir zu gegebener Zeit berichten werden.

Az.: IV/1 830-06

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