Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 721/2003 vom 16.09.2003

Domain-Grabber "Rathaus-Stadtname.de"

Ein "Künstler" namens Jürgen Bülow hat sich diverse Internet-Domains, die nach dem Schema "Rathaus-Stadtname.de" aufgebaut sind, registrieren lassen. Unter z.B. www.rathaus-velbert.de bietet er diese und andere Internet-Adressen explizit zum Verkauf als "Werbeplattform" an. Am Rande verweist er dabei auf die eigentlichen Kommunal-Auftritte, allerdings nur nach Berlin, Lübeck und Bonn.
 
Zusammen mit dem Städtetag NW hält der StGB NRW dieses Vorgehen für rechtswidrig. Das Namensrecht der Kommunen dürfte sich auch auf diese Internet-Adressen erstrecken. Durch die Erweiterung um "Rathaus" wird der Eindruck erweckt, es handele sich um eine offizielle Homepage. Eine entsprechende Verwechselungsgefahr dürfte gegeben sein.
 
Die Geschäftsstelle des StGB NRW koordiniert das weitere Vorgehen mit dem Städtetag NW, um zügig eine Klärung der Rechtslage herbei zu führen. Betroffene Kommunen, die gegen Herrn Bülow tätig werden wollen, mögen sich bitte an das Referat G/3 wenden. Bis dahin empfiehlt sich, bei der www.denic.de einen Dispute-Eintrag für die betroffene Adresse zu stellen. Dieser ist kostenlos, ein Formular gibt es unter www.denic.de/doc/recht/faq/ansprueche.html . Der Eintrag stellt eine Vormerkung bei einer eventuellen Freigabe der Domain dar.

Az.: G/3 800-00

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