Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 480/2014 vom 10.07.2014

DJI-Studie zum Kita-Rechtsanspruch: Klagewelle ausgeblieben

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern für Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben Kommunen enorme Anstrengungen unternommen, eine Klagewelle von Eltern ist ausgeblieben, wie eine aktuelle Expertise von Prof. Reinhard Wiesner und Melanie Kößler, im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts (DJI), belegt. Die Verfasser untersuchten die Rechtsverfahren an allen Verwaltungsgerichten in den ersten Monaten seit Inkrafttreten des Rechtsanspruches. Bis 31.12.2013 waren 242 Verfahren anhängig, die hauptsächlich in den Großstädten Köln, München und Stuttgart verortet waren. Hauptklagegrund waren die Differenzerstattung von Kosten für Kindertagespflege sowie die Übernahme von selbstbeschafften Betreuungsplätzen. In den meisten Fällen wurden außergerichtliche Lösungen gefunden. Erfreulich ist aus Sicht des DStGB, dass eine große Zahl von Verfahren vorab gütlich erledigt werden konnten, da Eltern, Kommunen und Kitaträger sowie Kindertagespflegepersonen meist individuelle Lösungen vor Ort anstreben, anstatt das Klagerisiko einzugehen. 

Die vollständige Expertise ist kostenlos abrufbar unter:  

www.dji.de/fileadmin/user_upload/dasdji/thema/2014/06/Expertise_Wiesner_Koessler_Rechtsprechung_2014.pdf

 

Az.: III/2 711-2

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