Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 548/1998 vom 05.10.1998

Diskriminierungsschutz für Behinderte

Mit der Verfassungsreform von 1994 wurde der Katalog der Diskriminierungsverbote um ein Grundrecht für Behinderte erweitert: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Otto Regenspurger, MdB, hat kürzlich eine Broschüre zum Inhalt und Tragweite des Diskriminierungsschutzes für Behinderte erarbeitet. Bereits 1995 hatte er eine Studie herausgegeben, die sich mit der Leistungsfähigkeit dieses speziellen Diskriminierungsschutzes befaßt. Auf gezielte Fragen eingehend aktualisiert die von Professor Herdegen überarbeitete Fassung die bisherigen Erkenntnisse unter Berücksichtigung auch der jüngsten Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts u. a. zur integrativen Beschulung.

Die Studie, die weit über eine bloße Neuauflage hinausgeht, setzt sich auch mit Regelungsvorschlägen auseinander und bietet Lösungsansätze zu viel diskutierten Problemen.

Die Broschüre kann – auch in Diskettenfassung – kostenlose bezogen werden bei: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Postfach 14 02 80, 53107 Bonn, Tel.-Nr.: 0228 / 527-2172, Fax: 0228 / 527–1167.

Az.: III 850

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