Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 424/2021 vom 19.07.2021

Digitalisierungsprojekt im Bereich Denkmalschutz

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet das Land Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Um der Verpflichtung des OZG nachzukommen, entwickelt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) das Serviceportal.NRW, welches mit Portalen und Online-Verwaltungsleistungen der Kommunen verknüpft werden soll. Die Leistungen im Baubereich werden im „Bauportal“ zusammengefasst.

Durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) wurde auf Grundlage eines erarbeiteten Grobkonzeptes entschieden, dass hier auch die Angebote im Bereich Denkmalschutz zusammengefasst werden sollen.

Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • für alle Leistungen im Bereich Denkmalschutz (u.a. Erlaubnisverfahren, Denkmalauskunft) einen eigenen Bereich auf dem bauportal.nrw zu schaffen und alle notwendigen Informationen bereitzustellen,
  • zu den einzelnen Leistungen entsprechende Antrags- und Dokumentenassistenten zu programmieren, die über das Servicekonto.NRW bedient werden,
  • die Anträge für Erlaubnisverfahren möglichst eng an die Verfahren der digitalen Baugenehmigung anzubinden.

Auf Grundlage dieses Konzeptes können nunmehr zeitnah die nächsten Schritte vom MHKBG beauftragt werden. Da die einzeln Denkmalkategorien und Antragsformen unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich Antragsangaben, Anlagen und Prozessen besitzen, müssen mehrere Antragsassistenten integriert werden. Daher ist es von besonderer Notwendigkeit, dass die Antragstellerin / der Antragsteller im ersten Schritt der Antragstellung das gewünschte denkmalrechtliche Verfahren auswählen kann, um zu dem entsprechenden Antragsassistenten weitergeleitet zu werden.

In der nächsten Projektphase des Digitalisierungsprojekts im Denkmalschutz sind dafür nun die sogenannten FIM-Datenfelder zu definieren. Das bedeutet, es werden die Daten bestimmen, die in den späteren Anträgen vorhanden sein müssen und wie diese benannt werden sollen. Diese Projektphase soll Ende Oktober abgeschlossen sein. Die kommunalen Spitzenverbände sind in jede der Projektphasen eingebunden.

Az.: 20.7.1-002/002 we

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