Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 337/2015 vom 27.05.2015

Digitalisierung der NRW-Rechtspflege bis 2022

In Nordrhein-Westfalen sollen der elektronische Rechtsverkehr (ERV) und die elektronische Akte bis zum Jahr 2022 bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingeführt werden. Dazu sind insgesamt 227 Gerichte beziehungsweise Behörden auf elektronische Aktenführung umzustellen. Dies hat die NRW-Landesregierung Anfang Mai 2015 beschlossen. Geplant ist eine Zentralisierung der Informationstechnik für die Gerichte und Staatsanwaltschaften, um den Datenschutz und die Datensicherheit zu erhöhen.

Die Landesregierung erhofft sich dadurch eine deutliche Beschleunigung der Verfahren. Denn Akten müssen dann nicht mehr hin- und hergeschickt werden. Auch für Beratungszwecke stehen Daten und Schriftsätze jederzeit überall digital zur Verfügung.

Az.: I/3 085-20

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