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StGB NRW-Mitteilung 453/1996 vom 20.09.1996

Digitaler Veränderungsdienst für ALB-Daten

Bei sämtlichen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die das Programmsystem TERA-UX für die Führung von ALB-Daten verwenden, besteht das Problem, daß die zur Aktualisierung des Programmsystems notwendigen ALB-Fortführungsdaten zur Zeit nicht digital geliefert werden können. Dies hat zur Folge, daß die Städte und Gemeinden für jede Fortführung den gesamten ALB-Datenbestand zu den aktuellen Gebührensätzen von den Katasterämtern, die das vom Innenministerium zur Verfügung gestellte landeseinheitliche Datenbankprogramm verwalten, zu den aktuellen Gebührensätzen kaufen und ins System einspielen müssen.

Nachdem sich die Geschäftsstelle seit Anfang des Jahres mit wiederholten Schreiben für eine Aktualisierung des ALB-Programmsystems eingesetzt hat, teilte nun das Innenministerium mit Schreiben vom 24.07.1996 mit, daß die gewünschte Programmerweiterung im kommenden Jahr fertiggestellt werden soll. Zur Unterstützung dieser Bemühungen wurde eine Unterarbeitsgruppe eingerichtet, die im Herbst dieses Jahres ein endgültiges Konzept vorlegen wird. Über die von der Geschäftsstelle ebenfalls geforderte Gebührenerleichterung für die bis dahin erforderliche Abnahme vollständig neuer Datenbestände ist noch keine Entscheidung gefallen.

Nachfolgend geben wir den Wortlaut des Antwortschreibens des Innenministeriums bekannt:

"Die Versorgung digitaler Sekundärdatenbestände zum ALB mit Folgedaten bedingt eine Erweiterung des ALB-Programmsystems. Das ALB-Programmsystem ist - wie Ihnen sicher bekannt ist - eine bundesweite Entwicklung der Länder der Bundesrepublik Deutschland, das auch durch die Ländergemeinschaft gepflegt und weiterentwickelt wird. Deswegen war es erforderlich, die von NRW angestrebte zusätzliche Funktionalität durch Mehrheitsvotum in den Weiterentwicklungskatalog aufnehmen und ihr eine hohe Realisierungs-Priorität zuweisen zu lassen. Zuständig für diese Entscheidung war der mit Vertretern der ALB einsetzenden Länder besetzte "Lenkungsausschuß ALB". Dort konnte erreicht werden, daß die von NRW gewünschte Programmerweiterung im kommenden Jahr fertiggestellt werden soll; zur Unterstützung dieser Bemühungen wurde eine Unterarbeitsgruppe eingerichtet, die im Herbst d.J. ein endgültiges Konzept vorlegen wird. Der z.Z. geschätzte Aufwand zur Realisierung des Projekts liegt bei 52 Personenwochen.

Zwar enthält die Version 94 des ALB-Programmsystems auch jetzt schon einen Programmteil, der die Fortführungsdaten zur Abgabe in automatisierter Form erzeugt (Liste 419). Dieser Programmteil ist jedoch von einem anderen Bundesland für den zentralen Einsatz im dortigen Landesvermessungsamt und nicht für die Abgabe von Massendaten entwickelt worden. Aufgrund von Testergebnissen hat das Landesvermessungsamt NRW Sicherheitsbedenken bei dezentralem Einsatz in Katasterämtern. Das Landesvermessungsamt rät deswegen davon ab, den Programmteil zur Laufendhaltung der an die kreisangehörigen Gemeinden abgegebenen Daten einzusetzen und empfiehlt, die bundesweite Lösung abzuwarten.

Für die Zeit bis zu dieser bundesweiten Lösung ist m.E. das Festhalten an der bisher schon praktizierten Methode, nicht mehr aktuelle Datenbestände durch vollständig neue Datenbestände zu ersetzen, die einzige Möglichkeit, die Datenbestände risikolos zu nutzen. Wegen der von Ihnen für diesen Fall vorgeschlagenen Gebührenerleichterung verweise ich auch den mit Ihnen in der Zwischenzeit diskutierten Entwurf zur Änderung der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in NRW, zu der Sie auch noch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben. Die angeregten zusätzlichen Ermäßigungen für die Übergangslösung wären durch Verwaltungsvorschrift im Anschluß an die Veröffentlichung der geänderten Gebührenordnung zu genehmigen; eine solche Regelung wird in Erwägung gezogen."

Az.: I/3-038-14

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