Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 216/1996 vom 05.05.1996

Difu-Umfrage zur Budgetierung

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat im vergangenen Jahr erstmals eine schriftliche Umfrage zum gegenwärtigen Stand der Einführung der Budgetierung in den deutschen Mittel- und Großstädten durchgeführt. Die Umfrageergebnisse sollten einen Überblick zu den derzeitigen Aktivitäten bei der Veränderung des kommunalen Haushaltswesens geben und somit Gemeinsamkeiten im Verständnis des Verfahrens, aber auch Differenzierungen erfassen. So wurden alle deutschen Städte (insgesamt 198) mit einer Einwohnerzahl von über 50.000 in die schriftliche Umfrage des Difu im Sommer 1995 einbezogen, wovon über 85 % (169 Städte) antworteten. Damit kann der Aussagewert der Umfrageresultate, die den Stand Juli/August 1995 wiedergeben, als hoch eingeschätzt werden. Im einzelnen ist auf folgende Ergebnisse hinzuweisen:

1. Stand der Einführung der Budgetierung

Die Umfrageergebnisse dokumentieren eindeutig, daß die Notwendigkeit des Übergangs zur Budgetierung in den untersuchten Städten anerkannt wird. In den allermeisten Städten wurden oder werden konkrete Maßnahmen zur Änderung bei der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfs und/oder beim Haushaltsvollzug ergriffen. So gaben von den antwortenden Städten nur 12 (7 %) an, daß sie gegenwärtig nicht beabsichtigen, eine Veränderung des Haushaltswesens herbeizuführen. Von den übrigen 157 Städten (budgetierende Städte), die Maßnahmen zur Einführung der Budgetierung eingeleitet haben, geben rund 70 % an, bereits nach dem neuen Verfahren zu arbeiten. Das Haushaltsjahr 1995 kann demnach als "Jahr der Budgetierung" bezeichnet werden, denn etwa 57 % der bereits mit der Budgetierung arbeitenden Städte nutzten dieses Jahr zur Einführung einer Form dezentraler Finanzverantwortung. Als Hauptgrund für die Veränderungen wird von den budgetierenden Städten die unerläßliche Durchsetzung dezentraler Ressourcenverantwortung für eine Verwaltungsmodernisierung gesehen (87 %). Zwar weisen die meisten Städte auch auf die akute Finanznot als Grund hin (58 %), aber es sind vorrangig Großstädte ab 500.000 Einwohner, die - mit einem Anteil von 73 % - Sparmaßnahmen als Begründung für die Einführung der Budgetierung nennen.

2. Änderungen in der Haushaltsplanung

Zunächst einmal bedeutet die Einführung der Budgetierung - so sehen das 95 % der budgetierenden Städte - Änderungen im bisherigen Verfahren der Haushaltsplanerstellung. Danach entfällt das alte Mittel Anmeldungsverfahren durch die einzelnen Verwaltungseinheiten. Es werden vielmehr die im Planjahr zu erwartenden Gesamteinnahmen als Ausgangspunkt für alle haushaltsplanerischen Überlegungen genutzt. Ausgehend von der für die gesamte Kommune verfügbaren Finanzmaße und notwendigen Vorabdotierungen wird die jeweilige Größenordnung der Fachbudgets abgeleitet. Den Fachverwaltungen wird auf dieser Basis die Aufgabe übertragen, die eigenen Haushaltspläne unter Einhaltung der Budgetgrenze im Detail zu erarbeiten. Ausgabeplanungen, die das Budgetvolumen überschreiten, sind ausgeschlossen, wenn nicht neue fachspezifische Einnahmequellen (wie Gebühren) erschlossen werden.

3. Änderungen im Haushaltsvollzug

Veränderungen in der Haushaltsplanung sind unter dem Blickwinkel der Budgetierung als ein Element der Verwaltungsmodernisierung nur ein Aspekt der Verfahrensmodifikation. Der zweite besteht in Änderungen innerhalb des Haushaltsvollzuges. Dabei geht es um die Stärkung der Eigenverantwortung der Fachverwaltungen auch bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel, die Beschleunigung der Verfahrensabläufe und die Verbesserung der Disponibilitätsmöglichkeiten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt beziehen 64 % der budgetierenden Städte den Haushaltsvollzug in ihre Budgetierungsaktivitäten ein. Weitere 28 % der Städte sehen dies zumindest in ihrem Konzept vor.

Es sind insbesondere vier Maßnahmen mit Wirkung auf den Haushaltsvollzug, die die Städte ergreifen:

- die Ausweitung der Möglichkeit zur Bildung von Deckungsringen innerhalb eines Budgets,

- die Festlegung, daß Ausgaben eines Budgets grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig sind,

- die Zusammenfassung kleinerer Haushaltsansätze,

- die prinzipielle Zulässigkeit unechter Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets.

Der Anteil der Städte, die eine zentrale Anordnungsbefugnis für festgelegte Ausgabearten im Zuge der Einführung der Budgetierung aufhoben oder die Sammelnachweise für Sachausgaben vollständig abschafften, ist mit 16 % noch relativ gering. Über eine zum Teil realisierte Auflösung der Sammelnachweise oder eine Rücknahme der zentralen Anordnungsbefugnis berichten immerhin schon 39 % der budgetierenden Städte. Nicht beabsichtigt sind solche Maßnahmen nur in 7 % der budgetierenden Städte.

Differenzierter sind Vorgehen und Meinungsbild in den Städten, bezogen auf den Umgang mit dem Sammelnachweis "Personal". Vollständig aufgelöst haben ihn bisher nur vier Städte ab 50.000 Einwohner, darunter eine Stadt der neuen Bundesländer. Unter den Städten, die angeben, die Auflösung dieses Sammelnachweises auch nicht zu planen, ist der Anteil der Städte mit 50.000 bis 75.000 Einwohnern besonders hoch (43 %). Städte mit mehr als 75.000 Einwohnern der verschiedenen Größenklassen geben zu 40 bis 50 % an, die Auflösung des Sammelnachweispersonals zwar bisher noch nicht vorgenommen zu haben, dies aber zu beabsichtigen.

4. Schwerpunkte der weiteren Entwicklung

Befragt, worauf sich die einzelne Stadt gegenwärtig im Sinne einer Weiterentwicklung des Haushalts- und Rechnungswesens konzentriert, nannten die budgetierenden Städte folgende Schwerpunkte:

- die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung (68 %),

- die Entwicklung des Berichtswesens (64 %),

- die flächendeckende Einführung der Produktbeschreibung (58 %),

- die Einführung einer vollständigen Leistungsverrechnung (38 %).

Nur 9 von den 157 Städten beschäftigen sich derzeit intensiv mit dem Übergang zur Doppik. Diese gehören vor allem den Gemeindegrößenklassen 100 bis 200.000 Einwohner sowie 200.000 bis 500.000 Einwohner an.

Az.: V/3 904-19

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