Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 83/2004 vom 23.01.2004

Dienstvereinbarung zur Beurteilung der Mitarbeiter der Stadt Bergkamen

Mit Wirkung vom 11.12.2003 haben der Bürgermeister und die Personalvertretung eine neue Dienstvereinbarung zur dienstlichen Beurteilung der Mitarbeiter der Stadt Bergkamen getroffen.

Neben dem Ziel, durch die Beurteilung Grundlage für die Personalplanung und zweckmäßige Verwendung der Beschäftigten zu schaffen, kommen der dienstlichen Beurteilung darüber hinausgehende Funktionen zu. Die Beurteilung dient zum einen

 der Leistungsorientierung im Rahmen der Personalführung
 der Leistungsüberprüfung insbesondere im Rahmen der Verwaltungssteuerung/Controlling
 der Vergabe von leistungsorientierten Bezahlungsinstrumenten

und zum anderen

 der Personalauswahl
 der Potentialermittlung im Rahmen der Personalführung
 der Personalentwicklung
 der Personalbedarfsplanung/Personaleinsatz.

Der entscheidende Unterschied zum bisherigen Beurteilungsverfahren besteht darin, die Beurteilung in die Bereiche Leistungsbeurteilung (rückwärtsgewandt) und Befähigungsbeurteilung (vorwärtsgerichtet) zu trennen und einen sachlichen Vergleich aller Beamten und Angestellten untereinander zu ermöglichen, wobei diejenigen miteinander verglichen werden, die der gleichen Laufbahn und Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppe anzugehören (Bildung von Vergleichsgruppen).

Bei Interesse kann die Dienstvereinbarung bei der Stadtverwaltung Bergkamen, Fachdezernat Innere Verwaltung, Postfach 15 60, 59192 Bergkamen, Fax: 02307/11236, e-mail: organisation@bergkamen.de, bezogen werden. Bei Übersendung per Post wird eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben, die Übermittlung per e-mail erfolgt kostenlos.



Az.: I/1 043-00

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