Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 546/2005 vom 12.07.2005

Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt

Die Europäische Kommission hat im Januar 2004 den Mitgliedstaaten den Entwurf einer „Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DLR) übermittelt. Die Dienstleistungsrichtlinie verfolgt das Ziel, den gemeinschaftlichen Binnenmarkt im Bereich der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit weiter zu entwickeln. Die Dienstleistungsrichtlinie hat insbesondere Auswirkungen auf die freien Berufe (z. B. Architekten, Handwerker). Aber auch die Kommunen sind erheblich betroffen. Dabei geht es zum einen um Eingriffe in den Behördenaufbau und Verwaltungsverfahren, zum anderen um die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Über die Dienstleistungsrichtlinie und die wesentlichen Eingriffe der Dienstleistungsrichtlinie hatten wir im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Daseinsvorsorge“, „Dienstleistungsrichtlinie“ informiert.

Die Berichterstatterin des Ausschusses Binnenmarkt des Europäischen Parlaments hat im Frühjahr einen Bericht zur Dienstleistungsrichtlinie im Entwurf vorgelegt (sog. Gebhardt-Bericht). Dieser Berichtsentwurf, der den kommunalen Bedürfnissen bei der Dienstleistungsrichtlinie in erheblich höherem Maße entgegenkommt als die ursprünglichen Vorschläge der Kommission, ist ebenfalls im Intranet unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Daseinsvorsorge“, „Dienstleistungsrichtlinie“ abrufbar.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich über die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände im Juni 2005 an den Binnenmarktsausschuss des Europäischen Parlaments gewandt, um den Berichtsentwurf des Ausschusses noch weiter an die kommunale Bedürfnislage anzupassen. Mittlerweile wurden die kommunalen Vorschläge weitestgehend von der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments als Änderungsanträge des Berichtsentwurfs zur Dienstleistungsrichtlinie aufgenommen. Hierüber haben wir ebenfalls im Intranet unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Daseinsvorsorge“, „Dienstleistungsrichtlinie“ informiert.

Az.: IV/3 970-08

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