Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 675/1999 vom 05.10.1999

Dienstanweisungen zur Handhabung von E-Mails

Städte und Gemeinden machen in zunehmendem Maße von den Möglichkeiten des Internet und seinen verschiedenen Diensten Gebrauch. Dies betrifft insbesondere die Ergänzung bzw. Ersetzung herkömmlicher schriftlicher oder fernmündlicher Kommunikation durch E-Mails. Dabei sind die gewählten Lösungen unterschiedlich: Teilweise gibt es eine zentrale Adresse für die gesamte Stadt- oder Gemeindeverwaltung, von der aus dann E-Mails im behördeneigenen Intranet weiter verteilt werden. Teilweise ist es aber auch möglich, Verwaltungsmitarbeiter über eigene E-Mail-Adressen unmittelbar zu erreichen.

Vor dem Hintergrund des geänderten Kommunikationsverhaltens sind Regelungen erforderlich, wie eine Verwaltung mit ankommenden und ausgehenden E-Mails zu verfahren hat. Die Geschäftsstelle geht davon aus, daß in den Kommunen entsprechende Dienstanweisungen und/oder Betriebsvereinbarungen existieren, und bittet zum Zwecke des Erfahrungsaustauschs darum, daß der Geschäftsstelle solche Dienstanweisungen/Betriebsvereinbarungen zur Verfügung gestellt werden. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden wir in den Mitteilungen sowie im Intranet unseres Verbandes veröffentlichen.

Az.: IV/2 310-3

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