Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 778/2005 vom 19.10.2005

Dezentrale Abwasserbeseitigung

Die Geschäftsstelle des StGB NRW hat mit Schreiben vom 29.8.2005 an den Staatsekretär im Umweltministerium NRW darauf hingewiesen, dass im Rahmen der kommunalen Abwasserbeseitigung dem Gesichtspunkt der dauerhaften Entsorgungssicherheit eine eindeutige Priorität eingeräumt werden müsse. Es sei deshalb erforderlich, für die Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen alsbald klare Linien zu entwickeln, die dauerhaft und entsorgungssicher konzipiert seien. Dezentrale Lösungen der Abwasserbeseitigung könnten deshalb keine Zustimmung finden, wenn durch sie dem Gesichtspunkt der dauerhaften Entsorgungssicherheit nicht ausreichend Rechnung getragen werde. Unabhängig davon müsse gleichwohl überprüft werden, in welchen Punkten die Kommunalabwasser-Verordnung NRW gegebenenfalls geändert werden müsse, weil etwa eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser aus dem Jahr 1991 nicht erfolgt sei.


Az.: II/2 24-30 qu/g

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