Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 327/2019 vom 11.06.2019

Studie zu Wohnraumpotenzial bundesweit in urbanen Lagen

Die Frage nach neuem Wohnraum ist verbunden mit der Frage, wo und wie dieser entsteht. Um den wachsenden Bedarf an Wohnraum zugleich mit dem Prinzip eines sparsamen Umgangs der Inanspruchnahme der Ressource „Bauland“ anzupassen, sind Strategien der Innenentwicklung und Nachverdichtung notwendig.

Hierzu bietet die Studie „Deutschlandstudie 2019 - Wohnraumpotenziale in urbanen Lagen“ Vorschläge für die Aufstockung und Umnutzung von Nichtwohngebäuden, die die Technische Universität Darmstadt und das Pestel-Institut im Auftrag der Baukammern und –verbände auf Bundesebene erstellt hat.

Die Studie zeigt Potenziale in Kernlagen von Kommunen auf, um ein Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu schaffen. Hatte die Deutschlandstudie 2016, vor allem die Aufstockung von Wohngebäuden im Fokus, so wurde die 2019-er Studie um die zusätzlichen Potenziale von „Nichtwohngebäuden“ in Innenstädten in ungesättigten Wohnungsmärkten erweitert.

Neben Flächenpotenzialen durch Aufstockungen von Gebäuden werden Möglichkeiten für zusätzliche Wohnungen durch die Umnutzung von Büro- und Verwaltungsgebäuden aus regionalen Überhängen (Leerständen) bei gleichzeitigem Wohnraumbedarf quantifiziert. Mit konservativen Annahmen (von Mengen, Flächen und Verdichtungsschlüsseln) ergibt sich nach der Deutschlandstudie 2019 ein Potenzial von 2,3 Mio. bis 2,7 Mio. Wohnungen.

Neben der Ermittlung des Nachverdichtungspotentials enthält die Studie Handlungsempfehlungen, um die Aufstockungen und Umnutzungen leichter realisieren zu können. Dazu wird eine Reihe von bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Änderungen vorgeschlagen.

So wird eine Weiterentwicklung von B-Plänen mit urban angemessenen GFZ/GRZ und die Anpassung von zulässigen Trauf- oder Firsthöhen gefordert, ebenso eine Überschreitung der zulässigen GFZ für Aufstockungen. Darüber hinaus soll § 34 BauGB in Bezug auf eine bessere Nachverdichtung weiterentwickelt werden. Die geforderte Reduktion von Anforderungen bei den Abstandsflächenregelungen ist im Rahmen der Bauordnungsnovelle 2018 in NRW bereits umgesetzt worden.

Die Studie schließt mit 20 Best-Practice-Beispielen, die aufzeigen, wie auch durch Aufstockungen und Umnutzungen von Nichtwohngebäuden ein wesentlicher und qualitätsvoller Beitrag zum Wohnungsmarkt in urbanen Räumen geschaffen werden kann.

Die Studie kann im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bak.de/berufspolitik/bezahlbarer-wohnungsbau-fuer-alle-2/studie-tu-darmstadt-aufstockung-und-umnutzung-von-nichtwohngebaeuden-langfassung.pdf .

Az.: 20.4.1.2-001/001 gr

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