Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 399/2016 vom 06.05.2016

Deutschland Erstunterzeichner des Pariser Klimaschutzabkommens

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks unterzeichnete am Freitag, dem 22. April 2016 im Rahmen einer Zeremonie der Vereinten Nationen in New York das Pariser Klimaschutzabkommen. Damit gehört Deutschland zu den Erstunterzeichnern des Klimavertrags, der erstmals alle Staaten der Welt in die Pflicht nimmt.

Noch nie in der Geschichte der Vereinten Nationen hatte ein Abkommen so schnell so viele Unterzeichner. Mit der Unterzeichnung signalisieren Staaten ihre Zustimmung zu den Inhalten des Vertrags. Völkerrechtlich verbindlich wird der Vertrag dann mit dem nächsten Schritt, der sogenannten Ratifizierung. Diese erfordert in vielen Staaten — so auch in Deutschland - die Zustimmung des Parlaments. Das Pariser Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten, die mindestens 55 Prozent der weltweiten Treibhausgasemission ausstoßen, ratifiziert haben.

Das Pariser Abkommen auf das sich am 12. Dezember 2015 195 Mitgliedsstaaten und die EU beim UN-Klimagipfel geeinigt haben, setzt das völkerrechtlich verbindliche Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen, möglichst sogar auf unter 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit. Dazu soll in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität erreicht werden. Das macht eine globale Energiewende nötig. Außerdem sollen die weltweiten Finanz-flüsse am Ziel einer klimafreundlichen Entwicklung ausgerichtet werden.

Deutschland und die EU wollen den Vertrag so schnell wie möglich ratifizieren. Für EU-Staaten gilt dabei, dass sie nur gemeinsam ratifizieren können. Zunächst muss noch die EU-interne Verteilung des Klimaziels geklärt werden. Die Kommission will dazu im Sommer einen Vorschlag machen.

Rechtzeitig zur Unterzeichnung liegt nun auch die offizielle deutsche Übersetzung des Abkommens vor. Der Text wurde von der Bundesregierung mit den deutschsprachigen Ländern Schweiz, Österreich und Liechtenstein sowie mit der EU-Kommission abgestimmt. Die Übersetzung des Abkommens sowie ein Hintergrundpapier finden sich im Internet unter www.bmub.bund.de (Rubrik: Themen / Klima / Energie Klimaschutz).

Az.: 23.1.7-001

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