Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 223/2012 vom 13.03.2012

Deutscher Verkehrsgerichtstag zu Pedelecs - Richtigstellung

In unseren Mitteilungen vom 06.02.2012 haben wir über Vorschläge des Deutschen Verkehrsgerichtstags zu Pedelecs berichtet. In diesem Zusammenhang wurde auch die Aussage getroffen, dass es sich bei Partyfahrrädern (auch Bierbikes oder Partybikes genannt) um fahrbare Geräte handelt, die von bis zu 8 Personen, die kreisförmig oder quer zur Fahrtrichtung angeordnete Pedalen wie beim Fahrrad bedienen, um sich fortzubewegen. Der Verkehrsgerichtstag sei der Auffassung, dass die Besonderheiten derartiger Konstruktionen es nicht zulassen, sie als Fahrzeug gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung einzustufen. Deshalb sei ihre Benutzung auf öffentlichen Straßen und Wegen erlaubnispflichtig.

Wir stellen hiermit richtig, dass sich die Aussagen des Verkehrsgerichtstags nicht auf sogenannte ConferenceBikes, das sind 7-sitzige, kreisförmige Mehrpersonenfahrräder, die unter anderem von der Firma Velo.Saliko hergestellt werden, beziehen. Vielmehr hat der Arbeitskreis VI des 50. Deutschen Verkehrsgerichtstags die Auffassung geäußert, dass Fahrzeuge, wie sogenannte Bierbikes, die offensichtlich überwiegend dem Alkoholkonsum und nicht der Fortbewegung dienen, einer Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Straßen bedürfen. Der Arbeitskreis fordert, eine bundeseinheitliche Verwaltungspraxis dazu zu schaffen.

Nach Informationen des genannten Unternehmens werden Bierbikes durch folgende Kriterien erkennbar:

  • ca. 5,00 m lang
  • bis zu 17 Personen, davon 12 Personen in Reihe entlang der Seiten des Fahrzeugs sitzend, quer zur Fahrtrichtung, davon treten 10 Personen und die anderen 7 Personen treten nicht
  • Eigengewicht ca. 1,1 Tonnen, bis zu 3 Tonen voll besetzt
  • festes Dach, sieht aus wie eine rollende Kneipe
  • Theke mit Zapfanlage
  • Musikanlage, Thekenbeleuchtung
  • vorn ist ein großes Bierfass montiert
  • übliche Geschwindigkeit um 6 km/h — Schrittgeschwindigkeit.

Dem gegenüber zeichnen sich ConferenceBikes durch folgende Kriterien aus:

  • ca. 2.50 m lang
  • bis zu 7 Personen
  • kreisförmige Sitzanordnung der Personen
  • alle 7 Personen treten
  • Eigengewicht 250 kg, voll besetzt bis zu einer Tonne
  • sternförmiger Rahmen ohne Verkleidungsteile. Es sieht aus wie ein Karussell oder eine Krake.
  • kein Dach, höchstens in Ausnahmefällen einen Sonnenschirm in der Mitte
  • übliche Geschwindigkeit 12-15 km/h
  • das ConferenceBike ist agiler und wendiger als die „Bierbikes“
  • Ausschank findet grundsätzlich auf den ConferenceBikes nicht statt.

Az.: III/1 640-85

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