Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 284/2020 vom 27.04.2020

Deutscher Tourismusverband legt Positionspapier für einen Neustart des Tourismus vor

In einer Pressemitteilung hat sich der Deutsche Tourismusverband (DTV) dafür ausgesprochen, Grundsätze für den Neustart des Tourismus zwischen Bund, Ländern und Tourismusverbänden zu vereinbaren. Oberste Priorität muss dabei die Gesundheit der Menschen haben. Als Grundlage für die Debatte zur schrittweisen Ermöglichung des Urlaubs- und Geschäftsreisetourismus wurde zwischen den Mitgliedern des DTV ein Perspektivpapier vorgelegt. Darin wird die erste Phase beschrieben, sobald die Politik grünes Licht für erste Lockerungen gibt. Basis sollen bundeseinheitliche Grundsätze sein, zu denen Schutz- und Hygienepläne, die Sicherung des Mindestabstands sowie die Besucher- und Kundenlenkung gehören. Für eine erste Phase der Öffnung bestimmter touristischer Einrichtungen werden die Bereiche Mobilität, Beherbergung, Gastronomie, Freizeit, Geschäftsreisetourismus sowie Steuerung und Information beschrieben. Zudem wird ein intensives Monitoring vorgeschlagen, um je nach Entwicklung nachsteuern zu können. Die vom DTV beschriebene erste Phase soll zunächst als Testphase dienen und beinhaltet nur die Zulassung bestimmter touristischer Angebote. In einem 14-tägigen Rhythmus sollen weitere Maßnahmen umgesetzt, deren Auswirkungen bewertet und die nächsten Schritte abgeleitet werden. Durch ergänzende Checklisten, sollen die touristischen Akteure bei der Umsetzung der Vorgaben unterstützt werden. 

Das Perspektivpapier des DTV vom 22.04.2020 ist frei abrufbar unter: www.deutschertourismusverband.de

Um den Deutschlandtourismus zu seiner alten Stärke zurückzuführen, bedarf es einer bundespolitischen Steuerung und der Einrichtung einer Task Force auf Bundesebene in Zusammenarbeit mit den Ländern und den Spitzenverbänden des Tourismus. Der Neustart sollte so allgemeinverbindlich wie möglich für ganz Deutschland erfolgen mit weitgehend einheitlichen Regeln einer Öffnung und klaren Vorgaben für die Betriebe. Dies betrifft beispielsweise auch die Regelung zu Großveranstaltungen, die zwar erst in einer späteren Phase zugelassen werden können, perspektivisch aber bundeseinheitliche Standards (z. B. Festlegung max. Personenzahl) braucht, um Verunsicherung und auch Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Anmerkung der Geschäftsstelle

Die Dimension der Corona-Pandemie zeigt sich besonders im Tourismus, der praktisch komplett zum Erliegen gekommen ist. Für März und April 2020 rechnet das Beratungsinstitut dwif mit einem Umsatzverlust von rund 24 Milliarden Euro für die deutschen Destinationen. In vielen Städten und Tourismusgemeinden droht ein massiver Beschäftigungsabbau mit extremen Folgen für die Wirtschaft vor Ort, für die kommunalen Haushalte und für die kommunalen Unternehmen im Tourismus und Kongressbereich. Neben den Wirtschaftshilfen und einem kommunalen Rettungsschirm braucht es daher auch eine Perspektive und erste Schritte, um unter Gewährleistung der Abstands- und Hygieneregeln die Branche zu stützen.

Az.: 32.0-001/001

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search