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StGB NRW-Mitteilung 12/2014 vom 09.01.2014

Deutscher Städtepreis Kriminalprävention 2014

Die Stiftung Kriminalprävention bietet mit dem Deutschen Städtepreis Kriminalprävention 2014 erneut für alle mit Kriminalprävention beschäftigten Gremien in Städten, Kreisen und Gemeinden einen in Höhe von 10 000 € dotierten Förderpreis an. Mit der Vergabe des Städtepreises werden für Deutschland beispielgebende Projekte herausgestellt, in denen kriminalpräventives Wissen und Erfahrung nachhaltig in politische Entscheidungsprozesse eingeflossen ist. Der DStGB unterstützt diese Bemühungen der Stiftung Kriminalprävention und regt bei Städten und Gemeinden an, geeignete präventive Projekte hierzu anzumelden. Zusätzlich lobt die Stiftung jährlich den mit 50 000 € dotierten Deutschen Förderpreis Kriminalprävention aus und bietet kostenlose Methodenseminare zur Strukturierung und Evaluation von Präventionsprojekten an (Infos unter www.stiftung-kriminalpraevention.de)

Die Stiftung Kriminalprävention hat bereits 2003 ein Förderprogramm für alle mit Kriminal- und/oder Verkehrsunfallprävention beschäftigten Gremien in Städten, Kreisen und Gemeinden, auf Landes- oder Bundesebene entwickelt. Mit der jährlichen Auslobung und Vergabe des Deutschen Förderpreises Kriminalprävention und einer Dotation von 50 000 € werden für Deutschland Beispiel gebende Projekte mit kriminal- oder/und verkehrspräventiver Reichweite, die systematisiert und Vergleichbarkeit erzeugend aufgebaut und auf Wirksamkeit untersucht sind, herausgestellt. Bei rund 2 000 primär funktional auf kriminalpräventive Ziele ausgerichteten Gremien/Akteuren in Deutschland und einer etwa doppelt so hohen Anzahl von Projektorganisationen, bei denen kriminalpräventive Reichweiten nur sekundäre Ziele sind, dürfte von einer geschätzten Anzahl von rund 10 000 Präventionsaktivitäten im Jahr ausgegangen werden. Die von unterschiedlichen Koordinationsgremien auf Bundes- und Landesebene unvollständig erhobenen Präventionsprojekte ließen den Schluss zu, dass lediglich bis zu 5 % davon methodisch Vergleichbarkeit erzeugend strukturiert und evaluiert sind, demnach maximal 500.

Seit 2007 wird zusätzlich der mit 10 000 € dotierte Städtepreis ausgelobt. Mit dieser Anerkennung werden Städten, Gemeinden und Kreise geehrt, welche die Zusammenführung von kriminalpräventivem Wissen und Erfahrung in ihren politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigen, also ein Zusammenwachsen von kriminalpräventiver Fachkompetenz und kommunalpolitischem Alltag möglichst weitreichend und nachhaltig fördern. Denn die Bemühungen lokaler Präventionsgremien nutzen leider wenig, wenn Politik und Verwaltung deren Arbeit nicht konsequent ernst nehmen und die Ergebnisse und Vorschläge nicht nutzen. Ziel des Städtepreises ist es somit, darauf hinzuwirken, dass kriminalpräventive Aspekte nicht nur einmal oder zufällig Eingang in ein modernes Städtemanagement, in politische Entscheidungsprozesse sowie Verwaltungshandeln finden.

Schließlich werden seit 2004 kostenlose Methodenseminare zur Strukturierung und Evaluation von Präventionsprojekten für die vor Ort handelnden Akteure angeboten, um ihre Arbeit zeitgemäß strukturieren, auf Wirksamkeit untersuchen und die Ergebnisse im politischen Raum nachhaltig vertreten zu können.

Bewerbungen für den Deutschen Städtepreis Kriminalprävention 2014 oder den Deutschen Förderpreis Kriminalprävention 2015 für Projekte können formulargestützt über die Internetseite www.stiftung-kriminalpraevention.de eingereicht werden. Weitere Informationen auf www.facebook.com/DeutscherFoerderpreisKriminalpraevention . (Quelle: DStGB Aktuell 5013 vom 13.12.2013)

Az.: I 101-01-4

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