Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 129/1997 vom 05.03.1997

Deutscher Preis für Denkmalschutz 1997

Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz hat für das Jahr 1997 den "Deutschen Preis für Denkmalschutz" ausgeschrieben.

Der Deutsche Preis für Denkmalschutz wird jährlich vergeben und ist die höchste Auszeichnung auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 1977 vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz gestiftet, um Persönlichkeiten und Personengruppen auszuzeichnen, die sich in beispielhafter Weise für die Erhaltung des baulichen und archäologischen Erbes eingesetzt haben. Er gilt ferner auch für Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen, die in herausragenden Beiträgen auf die Probleme des Denkmalschutzes aufmerksam gemacht haben.

Der Deutsche Preis für Denkmalschutz besteht in der Vergabe

- des Karl-Friedrich-Schinkel-Ringes
(geschaffen von Hermann Jünger, München);

- der Silbernen Halbkugel
(geschaffen von Fritz Koenig, Landshut) und

- des Journalistenpreises.

Vorschläge für eine Auszeichnung sind bis zum 30. April 1997 über die Geschäftsstelle des NWStGB, Kaiserswerther Str. 199 - 201, 40474 Düsseldorf, an die Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz beim Bundesminister des Innern, Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn, zu richten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist als Mitglied des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz zur Preisverleihung vorschlagsberechtigt.

Unterlagen, die den Vorschlägen beizufügen sind (in 15-facher Ausfertigung), sollten zur besseren Vergleichbarkeit möglichst einheitlich gestaltet sein. Es wird daher gebeten, zu jedem Vorschlag in einer DIN A 4-Mappe folgende Angaben einzureichen:

- Name und Anschrift der vorgeschlagenen Persönlichkeit oder Gruppe; bei Journalisten und Publizisten ggf. zusätzlich Angaben zur Zeitungsredaktion, Rundfunk- oder Fernsehanstalt;

- Beschreibung der Inititative mit kurzer Problemdarstellung, entsprechendem Fotomaterial, ggf. auch Plänen sowie weiteren geeigneten Unterlagen; bundesweite Bedeutung; ggf. Modellcharakter;

- bei publizistischen Leistungen Originale der Presseartikel, Manuskripte der Hörfunksendungen oder Inhaltsangabe von Fernsehbeiträgen (auf Anforderung auch Einreichung einer Kassette);

Zeitpunkt der Initiative, Erscheinungsdatum von Presseartikeln, Sendetermine von Hörfunk- und Fernsehbeiträgen oder -serien.

Eine Auswahlkommission schlägt dem Präsidium des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz die Preisträger zur Auszeichnung vor. Mit der Auszeichnung werden wichtige Beiträge zur Erhaltung und Rettung von Gebäuden, Ensembles, Altstadtkernen, Dörfern und Bodendenkmälern gewürdigt.

Die Preisverleihung wird den Preisträgern rechtzeitig durch die Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomittes für Denkmalschutz bekanntgegeben werden.

Az.: III/3 681 - 25/1

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