Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 308/2023 vom 10.05.2023

Deutscher Bauernverband kritisiert Erdkabelvorrang beim Netzausbau

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 24. März 2023 den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2037/2045 (2023) veröffentlicht. Durch den Netzausbau sind Land- und Forstwirte als Grundeigentümer und Bewirtschafter infolge der Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen für den Leitungsbau unmittelbar in ihren Eigentums- und Nutzungsrechten betroffen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert die Aufhebung des gesetzlichen Erdkabelvorrangs bei Stromtrassen, da der Eingriff durch die Erdverkabelung in den Boden sehr viel gravierender sei als beim klassischen Freileitungsbau. Die vorhabenbetroffenen landwirtschaftlichen Betriebe würden durch den Erdkabelvorrang besonders stark belastet. Verschärft werde der Erdkabelvorrang dadurch, dass die Dienstbarkeitsentschädigungssätze und Beschleunigungszuschläge für Erdkabelleitungen im Vergleich zu Freileitungen geringer ausfallen. Bei den großen Erdkabelleitungen mit lediglich einem Schutzstreifen von bis zu 20 Meter Breite ergäben sich im Vergleich zur Freileitung mit Schutzstreifen bis zu 70 Meter Breite bisher teilweise nur ca. 50 % an Gesamtentschädigung, obwohl die Erdkabel mit einem massiven Eingriff in das Eigentum und in die Bodenstruktur und bisher nicht abschließend zu beurteilenden Langzeitfolgen für die landwirtschaftliche Nutzung verbunden seien.

Der DBV fordert außerdem die Dienstbarkeitsentschädigung auf maximal 30 Jahre Nutzungsdauer der Leitung zu befristen; anschließend seien die Betroffenen neu zu entschädigen.

Auch wird ein Toleranzzuschlag für Betroffene (Grundstückseigentümer und Bewirtschafter) von gebündelten Trassen gefordert, sowie ein Härte-Zuschlag für jede weitere Baumaßnahme.

Bezüglich naturschutzrechtlicher Kompensationen von Leitungsbauvorhaben, stellt der DBV die produktionsintegrierte Kompensation heraus. Eine Regelung aus dem Bereich Bodenschutz (DIN 19639) gebe eine mehrjährige sog. Zwischenbegrünung/Zwischenbewirtschaftung vor, die nach Sicht des DBV den Naturhaushalt so weit aufwertet, dass der durch die Baumaßnahme verursachte Eingriff insgesamt kompensiert wäre.

Auch weist der DBV auch darauf hin, dass im NEP 2037/2045 die Problematik des Flächenschutzes nicht ausreichend adressiert würde.

Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich demgegenüber seit langem für einen flexibleren Einsatz von Erdkabeln beim Ausbau der Übertragungsnetze ein, da dies zu mehr Akzeptanz und damit auch zur Beschleunigung des Netzausbaus führt. Die Forderungen des DBV können zu einer signifikanten Verzögerung beim Netzausbau führen, die in Zeiten zunehmender, politisch geforderter Beschleunigung bei der Energiewende, besonders ins Gewicht fiele. Mit einem ansteigenden Anteil an erneuerbaren Energien am Strommix, führen solche Verzögerungen zu immer größeren Mengen an abgeregeltem Strom, der nicht transportiert werden kann.

Az.: 28.6.12-001/001

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