Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 505/1996 vom 20.10.1996

Deutsch-deutsche Städtepartnerschaften nach wie vor wichtig

Das Bundesministerium des Innern und die kommunalen Spitzenverbände unterstreichen die unverändert große Bedeutung von kommunalen Partnerschaften für die Vollendung der inneren Einheit im vereinten Deutschland.

In den ersten Jahren nach der Wende entstanden mehr als 1.000 Partnerschaften zwischen Städten, Gemeinden und Kreisen in den alten und neuen Bundesländern. Diese spontane Bewegung ließ erkennen, wie stark das Gefühl der Zusammengehörigkeit und die Bereitschaft zu solidarischem Verhalten damals waren.

Zu Beginn war vor allem direkte materielle Hilfe notwendig. Den ostdeutschen Verwaltungen fehlten Büromaterial und Einrichtungen, Kopiergeräte, Gesetzestexte, Formulare und vieles andere mehr. Nicht weniger notwendig war sachkundige Anleitung bei der praktischen Arbeit. Die Unterschiede in den Rechtssystemen, die auf zentralistische Strukturen ausgerichtete Arbeitsweise und die Scheu vor der Übernahme persönlicher Verantwortung mußten überwunden werden. Zu den wichtigsten Leistungen im Rahmen der kommunalen Partnerschaften gehörten fachliche Beratung, Hilfe bei der Aus- und Fortbildung und vor allem personelle Verwaltungs-hilfe.

Inzwischen ist der Verwaltungsaufbau in den ostdeutschen Kommunen im wesentlichen abgeschlossen. Damit sind aber die kommunalen Partnerschaften nicht überflüssig geworden. Ihnen kommt vielmehr jetzt und künftig eine neue Bedeutung im Vereinigungsprozeß zu.

Nach wie vor gibt es Unterschiede im Denken, in den biographischen Erfahrungen und in den persönlichen Erwartungen der Menschen in Ost und West. Diese teilweise noch bestehende Unvertrautheit kann auf kommunaler Ebene vor allem dort überwunden werden, wo dauerhafte Partnerschaften gegenseitiges Kennenlernen und Verstehen ermöglichen. Damit tragen sie unmittelbar zur Vollendung der inneren Einheit bei. Deshalb sollten die kommunalen Partnerschaften fortgesetzt und weiter ausgebaut werden, damit auch künftig alle Chancen, die in der Begegnung und im Zusammenwirken freier Bürger liegen, genutzt werden können.

Az.: I/1 05-13-1 wi/sb

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