Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 476/2019 vom 30.08.2019

Destatis-Zahlen zum Realsteueraufkommen 2018

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erzielten die Gemeinden in Deutschland im Jahr 2018 mit rund 14,2 Mrd. Euro die bisher höchsten Grundsteuereinnahmen seit 1991. Dabei entfielen 13,8 Mrd. Euro auf die für bebaute und bebaubare Grundstücke erhobene Grundsteuer B. Dies war ein Anstieg um 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die höchste Zunahme bei den Flächenländern erzielte das Saarland mit +6,4 Prozent. Bei den Stadtstaaten hatte Bremen mit +2,9 Prozent den höchsten Anstieg gegenüber 2017 zu verzeichnen. Über die Grundsteuer A, die für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, nahmen die Gemeinden 2018 insgesamt 0,4 Mrd. Euro und damit 0,4 Prozent mehr ein als 2017.

Die Gewerbesteuer 2018 betrug 55,8 Mrd. Euro. Das war gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 5,6 Prozent. Das Gewerbesteueraufkommen lag in allen Bundesländern über dem des Vorjahres. Die höchste Zunahme bei den Flächenländern erzielte Rheinland-Pfalz mit +12,1 Prozent vor dem Saarland mit +11,4 Prozent. Bei den Stadtstaaten hatte Hamburg mit +14,0 Prozent den höchsten Anstieg gegenüber 2017.

Insgesamt erzielten die Gemeinden in Deutschland im Jahr 2018 Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer A beziehungsweise B und Gewerbesteuer) von rund 70,0 Mrd. Euro. Gegenüber 2017 ist dies eine Steigerung um 3,2 Mrd. Euro beziehungsweise 4,8 Prozent.

Die von den Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B wurden ebenfalls betrachtet. Im Jahr 2018 lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer wie im Vorjahr bei 402 Prozent. Bei der Grundsteuer A stieg der Hebesatz im Jahr 2018 gegenüber 2017 um 3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 339 Prozent. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B nahm gegenüber 2017 bundesweit um 2 Prozentpunkte zu und lag im Jahr 2018 bei 472 Prozent. In Nordrhein-Westfalen lag der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B in 2018 bei 570 Prozent. Damit liegt der NRW-Durchschnitt im Bundesvergleich hinter den Stadtstaaten Berlin und Bremen an dritter Stelle und an der Spitze der Flächenländer.

Die vollständige Pressemitteilung (Nr. 331) vom 30. August 2019 mit Grafiken und weiterführenden Informationen kann auf der Homepage von Destatis unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen abgerufen werden.

Az.: 41.12.5-001/001

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