Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 262/2020 vom 09.04.2020

Destatis - Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts 2019

Ende März hat das Statistische Bundesamt die vorläufigen Ergebnisse zum Schuldenstand des öffentlichen Gesamthaushalts (einschließlich Sozialversicherung und aller Extrahaushalte) veröffentlicht.

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 lag die Gesamtverschuldung beim nicht-öffentlichen Bereich bei 1.899,2 Mrd. Euro. Der Schuldenstand sank somit im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Prozent (17,5 Mrd. Euro). Die Verschuldung des Bundes nahm um 2,0 Prozent (24,1 Mrd. Euro) auf 1.189,1 Mrd. Euro ab. Die Verschuldung der Länder stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent beziehungsweise 8,6 Mrd. Euro auf nun 579,1 Mrd. Euro an.

Der kommunalen Ebene gelang es wie im Vorjahr, Schulden abzubauen. Zum 31. Dezember 2019 waren die Gemeinden und Gemeindeverbände beim nicht-öffentlichen Bereich mit 130,787 Mrd. Euro verschuldet, was einen Rückgang um 1,5 Prozent (-2,0 Mrd. Euro) bedeutet. Hiervon entfielen 33,009 Mrd. Euro auf Kassenkredite, 2.966 auf Wertpapiere und 94,812 Mrd. Euro auf Investitionskredite.

Die die Verschuldung ging seit dem Jahr 2015 kontinuierlich zurück. Für das laufende Jahr muss allerdings mit einer deutlichen Zunahme der Verschuldung gerechnet werden.

Betrachtet man nur die Kernhaushalte, so beläuft sich der kommunale Schuldenstand auf 115,289 Mrd. Euro. Hiervon sind 32,518 Mrd. Euro Kassenkredite, die damit um 2,7 Mrd. Euro zurückgegangen sind. Über die Hälfte der Kassenkredite gehen auf Kommunen in Nordrhein-Westfalen zurück (20,8 Mrd. Euro). Die Pro-Kopf-Verschuldung ist nach wie vor im Saarland und in Rheinland-Pfalz am höchsten.

Von den 115 Mrd. Euro Schulden entfallen zum 31. Dezember 2019 53,77 Mrd. Euro auf die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter, 45,62 Mrd. Euro auf die kreisfreien Städte, 14,93 Mrd. Euro auf die Landkreise und 0,96 Mrd. Euro auf die Bezirksverbände.

Angesichts der Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf die Wirtschaft und die öffentlichen Finanzen muss davon ausgegangen werden, dass die Verschuldung der öffentlichen Hand im vergangenen Jahr für einen längeren Zeitraum letztmalig zurückging. Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 nahm die Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen im Übrigen um rund ein Drittel auf dann zwei Billionen Euro zu. Die nächsten Monate werden zeigen, ob die Verschuldung des Staates in einem ähnlichen Maße ansteigen wird.

Um eine kommunale Finanzkrise zu verhindern, sind die Städte und Gemeinden jedoch auf die Länder und den Bund angewiesen. Ein kommunaler „Corona-Rettungsschirm“ scheint angesichts zu erwartender dramatischer Steuerausfälle sowie äußerst dynamisch steigender Ausgaben für soziale Leistungen unausweichlich.

Die Fachserie zum vorläufigen Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts zum 31. Dezember 2019 kann unter www.destatis.de  abgerufen werden.

Az.: 41.5.4-001/001

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