Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 184/2000 vom 05.04.2000

Der Landeswahlleiter NRW zur Landtagswahl 2000

Der Landeswahlleiter NRW weist im Zusammenhang mit der Landtagswahl am 14. Mai 2000 auf folgendes hin:

Der Landtag wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Wahlsystem ist eine Mischung von Mehrheits - und Verhältniswahl. Dabei richtet sich die Zusammensetzung des Parlaments nach dem Stimmenverhältnis der Parteien, die bei der Wahl mindestens 5 v.H. der Gesamtstimmenzahl erhalten haben. Die Sitzverteilung wird nach dem Verfahren der mathematischen Proportion errechnet.

Dem neuen Landtag werden mindestens 201 Abgeordnete angehören, von denen 151 in den Wahlkreisen des Landes gewählt werden. Gewählt ist im Wahlkreis, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (einfache oder auch relative Mehrheit). Die übrigen Mandate - grundsätzlich sind es 50 - werden aus den Landesreservelisten der an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien besetzt.

Aufgrund des Wahlsystems können auch mehr als 50 Mandate aus den Landesre servelisten vergeben werden. Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr im Verhältnis zu den anderen Parteien nach dem Wahlergebnis zustehen (Überhangman date), erhalten diese anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate. Die Mindestzahl von 201 Abgeordneten wird um die Ausgleichsmandate erhöht. Die notwendige Aufstockung nach der Landtagswahl 1995 führte dazu, dass zur Zeit 221 Abgeordnete - also 20 mehr als die Mindestzahl von 201 - im Landtag sind.

Anders als bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl nur eine Stimme. Sie geben sie einer Bewerberin oder einem Bewerber ihres Wahlkreises und entscheiden sich damit, soweit eine Partei die Bewerbe rin/den Bewerber aufstellt und eine Landesreserveliste eingereicht hat, zugleich für die Landesreserveliste dieser Partei.

Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind etwa 13,05 Mio. Bürgerinnen und Bürger des Landes. Davon können rund 750.000 18 - bis 23-Jährige zum ersten Mal an einer Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen teilnehmen.

Az.: I/2 011-06-1

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search