Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 148/2000 vom 05.03.2000

Deponierichtlinie und TA Siedlungsabfall

Nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes arbeitet das Bundesumweltministerium an einem Verordnungsentwurf zur Entsorgung von Siedlungsabfällen. Hierbei handelt es um ein Verordnungspaket, bestehend aus der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) und flankierenden Regelungen, die insbesondere dem Immissions- und Gewässerschutz dienen. Auslöser hierfür ist unter anderem die verabschiedete Richtlinie der Europäischen Union 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien. Diese Deponie-Richtlinie muß innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden. Dabei erkennt die Europäische Union für die Bundesrepublik Deutschland nur eine Umsetzung von Richtlinien in deutsches Recht durch Gesetz oder Rechtsverordnung an. Die geltende Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) ist aber nur eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 KrW-/AbfG. Vorgesehen ist, die Vorgaben der TASi nunmehr rechtlich verbindlicher zu gestalten, ohne jedoch die TASi inhaltlich selbst zu verändern. So ist geplant, dass die jetzigen Ablagerungskriterien der Deponieklassen I und II sowie die Ausnahmeregelung für unbehandelte Abfälle bis 2005 in der jetzigen Form bestehen bleiben. Neu hinzukommen soll die Öffnung der TASI für Abfälle aus Mechanisch-Biologischen Anlagen (MBA). Hierfür soll es eine Übergangsfrist bis 2010 für die Ablagerung von MBA-Abfällen auf Monodeponien geben, die die Anforderungen der Deponieklasse II erfüllen. Die Anforderungen an die Mechanisch-Biologischen-Anlagen (MBA) sollen in Anlehnung an ein Gutachten des Umweltbundesamtes festgelegt werden. Die Kosten für die "Aufrüstung" von MBAs sollen dabei nach Auskunft des Bundesumweltministeriums deutlich unter DM 10,-- / t zzgl. der Kosten für den Arbeitsschutz betragen. Die Öffnung der TASi für MBA-Abfälle soll außerdem vorsehen, dass heizwertreiche und andere verwertbare Fraktionen vor der Ablagerung auf einer Deponie abzuschöpfen sind. Ferner wird im Bundesumweltministerium geprüft, ob ein Deponiestillegungsprogramm aufgelegt wird. Dies soll jedoch nicht im Rahmen der Überarbeitung der TASi geschehen, sondern möglicherweise in Zusammenhang mit der Umsetzung der Deponierichtlinie, d.h. in Zusammenhang mit der Erarbeitung einer Deponieverordnung. Dabei sollen insbesondere auch Fragen der Stillegung geregelt werden. Derzeit sei hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und zugleich untersuchen soll, welche flankierenden Maßnahmen sinnvoll seien. In diesem Zusammenhang werde auch – so das Bundesumweltministerium – über eine Deponieabgabe nachgedacht.

Az.: II/2 31-50

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