Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 597/2008 vom 26.08.2008

Demografischer Wandel und Verkehrssicherheit

Die demographischen Veränderungen in Deutschland führen dazu, dass auch erheblich mehr ältere Verkehrsteilnehmer über 65 Jahre am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen als es bisher der Fall ist. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat eine Untersuchung des alterstypischen Verkehrsrisikos veranlasst.

Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens zeigen, dass es tatsächlich typische Fehlverhaltensweisen älterer Verkehrsteilnehmer gibt. Dies sind vor allem Vorfahrtfehler, falsche Straßenbenutzung sowie Rotlichtmissachtung. Eine Steigerung des Unfallanteils bei Senioren ist jedoch nur bei einem relativen Vergleich zwischen den Altersgruppen, bezogen auf je 10.000 Fahrerlaubnisinhaber, festzustellen. Darüber hinaus zeigt sich, dass die Wahrscheinlichkeit für weitere Auffälligkeiten im Verkehrszentralregister für ältere Verkehrsteilnehmer im Alter deutlich abnimmt. Die Wahrscheinlichkeit für eine weitere Auffälligkeit bei alterstypischem Fehlverhalten in den Folgejahren liegt erheblich unter der Wahrscheinlichkeit von Personen, die wegen anderer Delikte auffällig wurden. Dies bedeutet, dass ältere Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall und einem Eintrag ins Verkehrszentralregister erheblich regelgerechter (oder gar nicht) fahren, als auffällige Verkehrsteilnehmer jüngerer Altersgruppen.

Insgesamt gilt, dass kein bedrohlich steigendes Verkehrsrisiko durch zunehmendes Alter entsteht. Für die Verkehrssicherheitsarbeit lässt sich daraus schlussfolgern, dass auch bei der Straßenausstattung und der Straßeneinrichtung demographische Anpassungen vorgenommen werden sollten, um typisches Fehlverhalten zu vermeiden. So könnte z. B. eine klare Straßenführung, gegebenenfalls unterstützt durch ergänzende Straßenausstattung, die falsche Straßenbenutzung reduzieren. Auch die Gestaltung der Lichtsignalanlagen sowie die Art ihrer Aufstellung könnten zu einer Reduzierung der Rotlichtmissachtung führen.

Az.: III/1 151 - 40

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