Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 395/2017 vom 26.06.2017

Defizit der Stärkungspakt-Kommunen in NRW nur noch 86 Mio. Euro

Wie das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales heute mitteilt, konnten die 61 NRW-Gemeinden, die am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmen, ihre Ergebnisse 2016 erneut deutlich verbessern. 34 Stärkungspaktgemeinden beendeten das Jahr 2016 danach mit einem ausgeglichenen Haushalt. Bei Beginn des Programms zum Ende des Jahres 2010 betrugen die Defizite in den Stärkungspaktkommunen noch fast 2,2 Milliarden Euro, während sich der Fehlbetrag bei den Jahresabschlüssen 2016 im Saldo nur noch auf 86 Millionen Euro beläuft. Viele Stärkungspakt-Gemeinden haben ihre finanziellen Ziele damit mehr als erfüllt. Die geplanten Ergebnisse für 2016 wurden um insgesamt 259 Millionen Euro deutlich übertroffen.

Die Kommunen der Stufe 1, die der Landtag zur Teilnahme am Stärkungspakt verpflichtet hatte, erzielten im Saldo einen Überschuss von 99 Millionen Euro. Die Kommunen der zweiten Stufe, die freiwillig am Stärkungspakt teilnehmen, müssen erst im kommenden Jahr ihren Haushalt erstmals wieder ausgleichen. Alle Kommunen der Stufe 2 haben ihre Haushalte in den vergangenen Jahren kontinuierlich konsolidiert und ihre Defizite um mehr als 80 Prozent verringert. Ende 2010 lag der Fehlbetrag aller Stärkungspakt-Kommunen der zweiten Stufe noch bei mehr als 1 Milliarde Euro. Ende 2016 betrug dieser nur noch 186 Millionen Euro. Der Haushaltsausgleich für das Jahr 2018 ist damit auch für diese Kommunen in greifbare Nähe gerückt.

Der Koalitionsvertrag der designierten Landesregierung aus CDU und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, den Stärkungspakt Stadtfinanzen fortzuführen, die jetzigen Zahler-Kommunen ab dem Jahr 2018 aber von der jährlichen Abundanzumlage in Höhe von rund 91 Millionen Euro vollständig zu entlasten, ohne die (übrigen) Kommunen dadurch schlechter stellen zu wollen. Außerdem wurde angekündigt, den bestehenden Stärkungspakt in Bezug auf eine Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu einer verlässlichen und nachhaltig wirkenden „Kommunalen Kredithilfe“ weiterzuentwickeln.

Az.: 41.4.1.10 mu

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