Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 54/2014 vom 09.01.2014

De-Mail-Domain mit Stadt- oder Gemeindenamen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als De-Mail-Aufsichtsbehörde hat die Vorrechtphase zur Vergabe von De-Mail-Domains bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Unternehmen, Behörden und öffentliche Verwaltungen, die sich für De-Mail registrieren, können bis dahin eine De-Mail-Subdomain mit ihrem Namen beantragen.

Als Grund für die Verlängerung nennt das BSI das große Interesse bei Behörden, öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft. Diese wollen De-Mail in ihre Geschäftsprozesse integrieren. Durch die Bindung an bestimmte Abläufe oder Verwaltungsakte - etwa Ausschreibungen - sind sie aber oft noch nicht soweit, De-Mail zu nutzen. Wenn Unternehmen und Behörden im Rahmen ihrer De-Mail-Registrierung De-Mail-Adressen mit der Wunsch-Subdomain „Vorname.Nachname@Meinefirma.de-mail.de“ beantragen, müssen sie bereits über die Top-Level-Domain „Meinefirma.de” verfügen.

Az.: I/3 086-03

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search