Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 677/2017 vom 14.11.2017

Datenschutz bei kommunaler Bestandsaufnahme

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) hat die Geschäftsstelle mit Schreiben vom 06.11.2017 darüber informiert, dass sie im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit wiederholt Eingaben von Städten und Gemeinden zu beauftragten Bestandsaufnahmefahrten erreicht haben. In diesen Fällen beauftragten öffentliche Stellen private Unternehmen mit der Erfassung des öffentlichen Straßenraums unter Verwendung von optisch-elektronischen Einrichtungen.

Bei diesem Vorgehen besteht die Sorge, dass bei solchen Vorgaben personenbezogene Daten (wie etwa Gesichter von Bürgerinnen und Bürgern) miterfasst werden. Daher weist die LDI darauf hin, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Landes nur dann zulässig sind, wenn dies eine Rechtsvorschrift erlaubt oder die betroffene Person eingewilligt hat.

Für die Erfüllung von kommunalen Aufgaben sei die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im geschilderten Fall aber nicht erforderlich. Daher dürfen solche Bestandsaufnahmefahrten nur durchgeführt werden, wenn hierbei keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Daher ist eine Verpixelung oder Schwärzung von Anfang an notwendig, auch dann wenn die Bildaufnahmen nur für verwaltungsinterne Nutzung angefertigt werden.

Das Schreiben der LDI ist für Mitgliedskommunen im verbandlichen Internetangebot (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo und Service/Fachgebiete/Recht, Personal und Organisation/Datenschutz abrufbar.

Az.: 17.1.3-001/001

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