Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 437/2008 vom 04.07.2008

Datenaustausch zwischen Handwerkskammern und Kommunen

Nach der Geschäftsstelle des StGB NRW vorliegenden Informationen treten derzeit zumindest in einigen Landesteilen die Handwerkskammern an die Kommunen heran, um von diesen Durchschriften der eingegangenen Gewerbean-, -um- und -abmeldungen in einer bestimmten elektronischen Form zu erhalten. Diese Initiative ist nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und begegnet erheblichen Bedenken. Denn es ist nicht ersichtlich, dass das unabgestimmte Vorgehen der Handwerkskammern mit dem prinzipiell zu unterstützenden Ziel einer landeseinheitlichen, medienbruchfreien und für alle Beteiligten wirtschaftlichen Abwicklung des gesamten Vorgangs der Gewerbemeldung vereinbar wäre, wie sie das unter Federführung des Landesamts für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) laufende Projekt zur elektronischen Gründungsunterstützung anstrebt. Unseres Erachtens bedarf es insoweit zunächst der Verständigung auf Standards für die betreffenden Daten bzw. Datenübertragungen. Die ent-sprechenden Standardisierungsbestrebungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen und werden derzeit – zusätzlich angetrieben durch die sich aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie ergebenden Notwendigkeiten – breit diskutiert. Angesichts der damit verbundenen Unwägbarkeiten raten wir – in Abstimmung mit den beiden anderen gemeindlichen Spitzenverbänden – dazu, etwaige Anfragen der Handwerkskammern bis auf Weiteres abschlägig zu bescheiden.

Az.: I/2 102-00

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