Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 142/2020 vom 12.03.2020

Corona: Krisenstab des Bundes beschließt erste Maßnahmen

Die Bundesregierung hat einen Krisenstab unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eingesetzt. Dieser hat erste Maßnahmen zur Kontrolle des Reiseverkehrs, zur Beschaffung von Schutzausrüstung für medizinisches Personal und Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen beschlossen.

Die Bundesregierung hat nach dem Pandemieplan des Bundes einen Krisenstab gegründet, welcher alle ressortspezifischen Fähigkeiten bündeln soll. Neben dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeiten auch Vertreter der anderen Ressorts und Verbindungsbeamte der Bundesländer im Krisenstab mit.

Neben besonderen Maßnahmen, die im Krisenstab beschlossen werden, haben BMG und BMI angekündigt, die Öffentlichkeit regelmäßig und transparent über den aktuellen Stand der Ausbreitung zu informieren.

Beschlossene Maßnahmen

Die Bundespolizei verstärkt ihre Kontrollen im 30-km-Grenzraum. Bei Corona-Verdachtsfällen werden die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden getroffen.

Die Bundespolizei hat zudem angewiesen, dass in allen Zügen im Regional- und Fernverkehr sogenannte „Aussteigekarten“ auszufüllen sind, wenn Corona-Verdachtsfälle festgestellt wurden. Die Bahnunternehmen wurden verpflichtet, Passagiere mit Symptomen einer Corona-Virus-Erkrankung den Behörden zu melden. Beförderungsunternehmen im Luft- und Schiffsverkehr, die Passagiere aus China, Südkorea, Japan, Italien und dem Iran befördern müssen vor der Einreise den Gesundheitsstatus der Passagiere melden.

Die Beförderungsunternehmen wurden außerdem verpflichtet, an alle Reisenden im grenzüberschreitenden Verkehr (Flug, Schiff, Bahn, Bus) Informationen zur Krankheitsvorbeugung zu verteilen.

Der Krisenstab hat darüber hinaus die außerordentliche Dringlichkeit für die Beschaffung medizinsicher Schutzausrüstung festgestellt. Für Arztpraxen, Krankenhäuser und Bundesbehörden wird das BMG als zuständiges Ministerium zentral Schutzausrüstung (Atemmasken, Handschuhe, Schutzanzüge) beschaffen.

Der Krisenstab hat darüber hinaus die vom Robert Koch-Institut (RKI) entwickelten Prinzipien zur Risikobewertung von Großveranstaltungen beschlossen und empfiehlt den zuständigen Behörden vor Ort, diese Kriterien unverzüglich bei der Risikobewertung zu berücksichtigen.

Ein höheres Risiko kann entweder aufgrund der Teilnehmer der Veranstaltung, der Art der Veranstaltung oder des Ortes der Veranstaltung bestehen.

Pandemiepläne

Die Pandemieplanung hat das Ziel, im Pandemiefall die Ausbreitung des neuartigen Virus zu verzögern, Erkrankungs- und Todesfälle in der Bevölkerung zu verringern und die Versorgung Erkrankter sicherzustellen. Die Grundlage dafür bildet in Deutschland der Nationale Pandemieplan, welcher gemeinsam von Bund und Ländern verfasst wurde. Er zeigt die Strukturen auf, die sowohl für die Planung als auch im Pandemiefall bereits vorhanden sind oder noch aufgebaut werden müssen, sowie notwendige und/oder mögliche Maßnahmen. Darüber hinaus haben die Bundesländer ebenfalls Pandemiepläne erstellt, die den nationalen Pandemieplan auf der jeweiligen Landesebene ergänzen.

Weitere Informationen, wie die Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Durchführung von Veranstaltungen und Muster zur Aussteigerkarte können unter www.dstgb.de (Rubrik: Schwerpunkte / Corona-Virus) abgerufen werden

Quelle: DStGB Aktuell 1020 vom 06.03.2020

Az.: 15.1.2-007/001

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