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StGB NRW-Mitteilung 269/2020 vom 09.04.2020

Corona: Auswirkungen im Friedhofsbereich III

Die Geschäftsstelle des StGB NRW hält im Einvernehmen mit der Geschäftsstelle des Bestatterverbandes NRW an den in der Mitteilung vom 18.03.2020 – abrufbar unter https://is.gd/4djn0N – ausgesprochenen und in der Mitteilung vom 23.03.2020 – abrufbar unter https://is.gd/6lUlK5 – bestätigten Handlungsempfehlungen nach Maßgabe der folgenden Ausführungen weiterhin fest.

Nach dem aktuellen Erkenntnisstand geht von einer berührungslosen Abschiednahme am offenen Sarg mit entsprechendem Abstand keine Gesundheitsgefahr aus. Daher wird nunmehr empfohlen, den Hinterbliebenen diesen mitunter wesentlichen Teil der Trauerbewältigung auf Wunsch wieder zu ermöglichen.

Vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung in den vergangenen zwei Wochen wird im Übrigen ergänzend auf folgende Umstände hingewiesen:

  • Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) ist mit einem Schreiben vom 02.04.2020 unmittelbar an die Friedhofsträger herangetreten. Jene sind gebeten worden, sich auf einen erhöhten Bedarf an Bestattungen nach dem – grundsätzlich die Bestattung im Leichentuch gebietenden – islamischen Ritus einzustellen, weil die sonst übliche Überführung von Leichnamen in die Herkunftsländer der verstorbenen Personen muslimischen Glaubens derzeit nicht möglich ist. Diesbezüglich wird mitgeteilt, dass die beteiligten Geschäftsstellen nach erneuter, sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt sind, dass insbesondere wegen der Möglichkeit einer symptomlosen Infektion eine Bestattung im Sarg zum Schutze des betroffenen Personals bis auf weiteres geboten ist. Auch das dem Islamrat nahestehende Online-Portal „IslamiQ“ hat diese Möglichkeit zwischenzeitlich aufgegriffen; die entsprechende Mitteilung ist unter https://is.gd/IghLEB abrufbar.

  • Inzwischen stehen aktuelle Merkblätter des MAGS NRW – abrufbar unter https://is.gd/OdWj43 – und des Robert Koch-Instituts (RKI) – abrufbar unter https://is.gd/4RrQkl – betreffend den Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen zur Verfügung. Es wird höflich um Einsichtnahme durch das betroffene Personal gebeten, soweit dies nicht bereits erfolgt ist.

  • Die Ministerpräsidentenkonferenz wird am Nachmittag des 15.04.2020 bei der Bundeskanzlerin über die sich bis dahin entwickelnde Gesamtsituation beraten. Eine einheitliche Handhabung der wesentlichen Punkte durch die Länder im weiteren Verlauf erscheint aus heutiger Sicht wahrscheinlich. Dementsprechend muss für den Moment abgewartet werden, welche Entscheidungen nach Ostern getroffen werden.

Angesichts des noch immer sehr dynamischen Geschehens erscheint es weiterhin möglich, dass sich die hier bestätigten Handlungsempfehlungen kurzfristig ändern könnten. Diesbezügliche Mitteilungen würden auf gleichem Wege kommuniziert werden. Die Mitgliedstädte und -gemeinden des StGB NRW werden höflich gebeten, auch die Schwerpunktseite im Mitgliederbereich des Verbandsangebots unter Beobachtung zu halten:

https://www.kommunen.nrw/themen-projekte/coronavirus.html

Az.: 46.6-030/001

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