Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 268/2012 vom 12.04.2012

CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wieder auf 1,5 Mrd. Euro aufgestockt. Trotz der Mindereinnahmen aus dem Energie- und Klimafonds soll bis 2014 in dieser Höhe die energetische Sanierung von Gebäuden gefördert werden. Damit ist das ursprünglich vorgesehene Fördervolumen wieder hergestellt. Der Verkauf von CO2-Zertifikaten zu Gunsten des Energie- und Klimafonds hatte weitaus weniger Einnahmen erzielt, als von der Bundesregierung erwartet. Da aus diesem Fonds auch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm gespeist wird, sollte zunächst die Fördersumme auf 900 Mio. Euro reduziert werden. Dieser Überlegung waren die kommunalen Spitzenverbände entgegen getreten. Nun ist der Haushaltsausschuss des Bundestags dem Beschluss der Bundesregierung gefolgt und stellt die fehlenden Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung. Dem gegenüber wurde das Programm „Energetische Stadtsanierung“ von zunächst geplanten 92 Mio. Euro auf 64,4 Mio. Euro reduziert.

In der Frage der steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungsmaßnahmen haben sich Bund und Länder noch nicht geeinigt. Der Gesetzentwurf befindet sich zurzeit noch im Vermittlungsverfahren.

Az.: II gr-ko

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