Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 227/2006 vom 14.03.2006

Clearingstellen in NRW

Ab dem 01.01.2007 müssen nach § 24 Melderechtsrahmengesetz i.V.m. § 2 Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV) Rückmeldungen nach Umzügen elektronisch über das OSCI-Protokoll abgewickelt werden. Viele Kommunen und möglicherweise auch einige kommunale Rechenzentren werden zum Stichtag nicht in der Lage sein, diese Technologie in der erforderlichen Art und Weise bereit zu halten bzw. zu nutzen. Um hierbei eine Hilfestellung zu erhalten, erlaubt § 2 II 1 1. BMeldDÜV die Nutzung von Vermittlungsstellen (Clearingstellen). Diese konvertieren bei Bedarf die Rückmeldedaten in das gesetzlich geforderte Format und leiten sie an die richtige empfangende Stelle weiter.

In Nordrhein-Westfalen wird es voraussichtlich zumindest zwei solcher Vermittlungsstellen, auch Clearingstellen genannt, geben: DataClearing NRW und die KDVZ Citkomm. Möglicherweise wird auch die Microsoft Deutschland GmbH ein Angebot vorlegen.

Die Geschäftsstelle des StGB NRW wird zeitnah die Hauptverwaltungsbeamten seiner Mitglieder detaillierter im Rahmen eines Schnellbriefs infomieren.

Vorab haben die drei genannten Institutionen dem StGB NRW erste Informationen zur Verfügung gestellt, die ab sofort für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Intranet des Verbandes unter "Fachinformationen und Service --> Fachgebiete --> Datenverarbeitung und Internet --> E-Government --> Clearingstellen" zur Verfügung stehen. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend vorlegen.

Az.: G/3-1 805-03

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