Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 438/2006 vom 13.06.2006

Chief Information Officer für NRW

Offenbar wird doch kein Chief Information Officer (CIO), wie es sie in Niedersachsen und Hessen gibt, in NRW installiert. Dies teilte Staatssekretär Brendel vom Innenministerium NRW auf Anfrage dem Behörden Spiegel Online (Behörden Spiegel Online vom 01.06.06, Der E-Government Newsletter des Behörden Spiegel) mit. Es solle vielmehr eine Stelle eingerichtet werden, die die IuK- und E-Government-Strategie koordiniere. Diese würde beim IM angesiedelt sein und mit dem Finanzministerium, vor allem wegen der Haushaltsplanung, verbunden sein. Damit würde sich die Landesregierung gegen einen einstimmigen Beschluss des Landtags aus dem Jahr 2004 (DrS. 13/5681) stellen, der die Einrichtung eines CIO gefordert hat (vgl. StGB  NRW-Mitteilung 630/2004).

Az.: I/2 805-03

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