Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 472/1998 vom 20.08.1998

Charta der Regionen und Gemeinden für fortschrittliche Verkehrspolitik

Der Ausschuß der Regionen (AdR) der Europäischen Union hat am 13./14. Mai 1998 eine Charta für fortschrittliche und dauerhafte Verkehrspolitik beschlossen. Diese Charta richtet sich sowohl an die verschiedenen europäischen Institutionen wie die Kommission, das Parlament und den Ministerrat, als auch an die nationalen Regierungen. Die Charta verdeutlicht auch die Ansprüche an eine kommunale und regionale Verkehrspolitik.

Die Charta knüpft an am starken Verkehrswachstum, welches die Belastungen der Bürger in einigen Gebieten bis an die Zumutbarkeitsgrenze gesteigert hat. Die Notwendigkeit, Grundsätze und Ziele verbindlich festzuhalten, entsteht daraus, daß die Regionen und Gemeinden zwar für Verkehrsprobleme verantwortlich gemacht werden, die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen jedoch in der Regel durch die Mitgliedstaaten bestimmt sind.

Da Verkehr unverzichtbar ist und einen erheblichen Anteil an der Entwicklung von Wirtschaft und Wohlstand hat, ist es das vorrangigste Ziel, die Mobilität von Personen und den freien Warenverkehr zu erhalten, aber unter soziale und ökologische Rahmenbedingungen zu stellen. Weitere Zielsetzungen sind deshalb, die verantwortlichen Gebietskörperschaften frühzeitig in die Entscheidungsprozesse moderner Verkehrspolitik einzubeziehen und Verkehrspolitik verkehrsträger- und systemübergreifend zu orientieren.

Zu den Grundsätzen fortschrittlicher und dauerhafter Verkehrspolitik gehört es daher nach Ansicht des AdR, eine gesamteuropäische Verkehrsstruktur zu entwickeln und Regelungskompetenzen dafür entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip zu verteilen. Wesentliche Bedeutung wird dabei der Gewichtung aller Kosten der Verkehrsträger, inklusive der externen bzw. sozialen Kosten des Verkehrs beigemessen.

Der Ausschuß der Regionen stellt vor diesem Hintergrund fest, daß auch die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften zukünftig noch stärker ihre raumordnungsrechtlichen und verkehrlichen Zuständigkeiten nutzen müssen, um die Erforderlichkeit von zusätzlichem Verkehr von vornherein zu beschränken oder Verkehr zu verlagern. An die nationalen Regierungen wird die Aufforderung gerichtet, die formulierten Ziele einer umweltverträglichen Verkehrspolitik umzusetzen und dabei den lokalen und regionalen Interessen Rechnung zu tragen.

Der Wortlaut der "Europäischen Charta der Regionen und Gemeinden für eine fortschrittliche und dauerhafte Verkehrspolitik" kann bei der NWStGB-Geschäftsstelle, Dezernat III, angefordert werden.

Az.: IIII 640 – 00

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