Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 304/1996 vom 05.07.1996

Chancengleichheit von Männern und Frauen

Der Rat hat am 22.12.1995 einen Beschluß über ein Aktionsprogramm für die Chancengleichheit von Frauen und Männern (1996 - 2000) verabschiedet. Artikel 3 der Entscheidung bestimmt, daß das Programm darauf abzielt,

a) die Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit von Männern und Frauen in allen Politiken und Aktionen zu fördern;

b) die Akteure des wirtschaftlichen und sozialen Lebens zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Männern und Frauen zu mobilisieren;

c) die Chancengleichheit von Männern und Frauen in einer sich wandelnden Wirtschaft, insbesondere in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und Arbeitsmarkt zu fördern;

d) Männern und Frauen zu ermöglichen, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen;

e) eine ausgewogene Mitwirkung von Männern und Frauen an den Entscheidungsprozessen zu fördern;

f) günstigere Voraussetzungen für die Einforderung des Rechts auf Gleichstellung zu schaffen.

Anträge sind bis zum 15. Juli 1996 bei der Europäischen Kommission in Brüssel einzureichen. Interessenten können den Leitfaden sowie das Antragsformular bei der Geschäftsstelle kurzfristig anfordern.

Az.: I 042-05-12

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