Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 519/2005 vom 08.06.2005

Bundeswettbewerb "Unsere Stadt blüht auf" 2006

Ab sofort sind die Ausschreibungsunterlagen für den Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ 2006 auf den Internetseiten unter www.entente-florale-deutschland.de abrufbar. Kommunen ab 3.000 Einwohnern können sich für die Teilnahme am Wettbewerb anmelden. Einsendeschluss für den Teilnahmeantrag ist der 31. Dezember 2005.

„Dieser kommunale Wettstreit verfolgt das Ziel, durch die Begrünung der Städte mehr Lebensqualität für die Bewohner zu schaffen und damit eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern“, betont Erwin Beyer, Vorsitzender des Komitees. Bei der Umsetzung der Wettbewerbsziele sind nicht nur die Verwaltung und die Politik gefragt, sondern auch das Engagement der Bewohner und des ansässigen Gewerbes.

Weil Engagement auch von seiner Anerkennung lebt, werden die Städte und Gemeinden, nach der Bewertung durch die Jury, auf einer großen Abschlussveranstaltung mit Medaillen und Sonderpreisen ausgezeichnet. Eine „Gold“-Stadt qualifiziert sich für die Teilnahme am Europawettbewerb Entente Florale.

Der jährlich stattfindende Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ ist eine Initiative der vier Träger Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG), Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie Deutscher Tourismusverband e.V.

Unterstützt wird der Wettbewerb von den Premium-Partnern CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH und Einheitserde Werkverband mit dem Produkt „Gärtner Exklusiv Blumenerde“, den Medien-Partnern Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) und der Zeitschrift „Mein schöner Garten“ sowie den Partnern Volkswagen Nutzfahrzeuge (VWN), den Wilhelm-Ley-Baumschulen, dem Blumenvermarkter NBV/UGA und der R+V Versicherung.

Kontakt und weitere Informationen: Geschäftsstelle Entente Florale Deutschland, Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn, Tel.: 0228 81002-62, E-Mail: info@entente-florale-deutschland.de, Internet: www.entente-florale-deutschland.de.

Az.: II/1 622-21

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