Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 441/2008 vom 02.07.2008

Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“

Das Umweltbundesamt hat den DStGB über die näheren Einzelheiten des Kommunenwettbewerbs im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ informiert. Ziel des Kommunenwettbewerbs ist es, den Einsatz energieeffizienter Stadtbeleuchtungstechnik zu forcieren (vgl. hierzu auch MITTEILUNGEN Juli 2008, lfd. Nr. 373).

Durch den Wettbewerb werden beispielhafte Projekte unterstützt, die eine sehr gute Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit sowie eine hohe Qualität der Beleuchtungstechnik erreichen und als Vorbild für andere Kommunen dienen sollen. Die ausgezeichneten Kommunen können Fördermittel aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU für die Umsetzung ihrer Konzepte erhalten. Der Wettbewerb legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die zeitnahe Umsetzung der Konzepte.

Der Kommunenwettbewerb wird nach Veröffentlichung der Ergebnisse des Technikwettbewerbs im Herbst 2008 beginnen. Kommunen, die am Wettbewerb teilnehmen möchten, wird empfohlen, sich frühzeitig mit dem Thema Stadtbeleuchtung zu befassen. Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang sind:

Wie viele Lichtpunkte gibt es in der Kommune?

Wie hoch ist der Energieverbrauch für die öffentliche Beleuchtung?

Welche Lichtpunkte sind sanierungsbedürftig?

Wie „hell“ soll die Straßenbeleuchtung sein?

Gibt es Gebiete, in denen der Einsatz innovativer Beleuchtungstechnik besonders sinnvoll ist?


Die Illumination von herausragenden Bauwerken kann Teil eines Wettbewerbbeitrags einer Kommune sein.

Kleine Kommunen bis 10.000 Einwohner können sich zusammenschließen und eine gemeinsame Bewerbung abgeben.

Unter einem Kontaktformular auf der Homepage zu dem Wettbewerb (www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de) besteht die Möglichkeit, einen kostenlosen Informationendienst zum Kommunenwettbewerb zu abonnieren. Des Weiteren dürfen wir auf das Schreiben der Kfw Bankengruppe "Bundeswettbewerb Energieeffiziente Stadtbeleuchtung gestartet" verweisen. Dieses Schreiben ist im Intranet unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Straßenbeleuchtung für StGB NRW-Mitgliedskommunen abrufbar.

Az.: IV/3 861-00

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