Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 373/2008 vom 17.06.2008

Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“

Am 19. Juni 2008 wird Bundesumweltminister Sigmar Gabriel im Rahmen der auch vom DStGB mit veranstalteten Konferenz „Perspektiven des kommunalen Klimaschutzes“ den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ starten. Er beginnt zunächst mit einem Technikwettbewerb, bevor Kommunen innovative Konzepte zur Erneuerung ihrer Stadtbeleuchtung entwickeln sollen.

Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist 20 Jahre und älter. Mit der bereits heute verfügbaren Technik könnte der Kohlendioxidausstoß halbiert werden.

Ineffiziente Lampen und Leuchten sind noch häufig im Stadtbild zu finden. Für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Brücken werden in Deutschland allein drei bis vier Milliarden Kilowattstunden verbraucht. Dies entspricht dem Stromverbrauch von rund 1,2 Millionen Haushalten und einem klimaschädlichen CO2-Ausstoß von über zwei Millionen Tonnen pro Jahr. Bislang werden aber jährlich nur rund drei Prozent der Straßenbeleuchtung in Deutschland erneuert. Um auf die Möglichkeit der Energieeinsparung und Kostensenkung aufmerksam zu machen, haben Bundesumweltministerium, KfW-Bankengruppe und Umweltbundesamt im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums den Bundeswettbewerb initiiert.

Der erste Teil des geplanten Wettbewerbs wird sich zunächst an die Anbieter von moderner Beleuchtungstechnik richten. Im Ergebnis soll eine Übersicht über moderne, am Markt verfügbare, energieeffiziente Techniken für die Stadtbeleuchtung vorliegen, die als Empfehlung für den anschließenden zweiten Teil, den Kommunenwettbewerb, dienen soll. Dieser soll im Herbst starten. Mit der Begleitung des Wettbewerbs ist die Berliner Energieagentur beauftragt, bei der zum Wettbewerbsstart auch die Wettbewerbsunterlagen erhältlich sein werden. Erste Informationen zum Wettbewerb sind in Kürze auch über www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de abrufbar.

Az.: IV/3 861-00

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