Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 295/1996 vom 20.06.1996

Bundeswettbewerb Der familienfreundliche Betrieb

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten, Prof. Dr. Roman Herzog, den Bundeswettbewerb "Der familienfreundliche Betrieb" 1996 ausgeschrieben. Mit dem zweiten Bundeswettbewerb dieser Art sollen die Betriebe mit ihren positiven Erfahrungen der Öffentlichkeit bekannt gemacht und ausgezeichnet werden. Insgesamt werden 150.000,-- DM Preisgeld vergeben. Bei der Bewertung wird unterschieden nach

- Klein (bis 50 Mitarbeiter/-innen),

- Mittel (bis 500 Mitarbeiter/-innen) und

- Großbetrieben (über 500 Mitarbeiter/-innen).

Die Begutachtung der Bewerbungen wird ein unabhängiges Preiskomitee vornehmen. Diesem gehören Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, Familien- und Frauenverbänden, der Bundesanstalt für Arbeit und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen aus Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung und die freien Berufe mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Zweigbetriebe ausländischer Unternehmen, die Personalentscheidungen selbständig treffen können.

Weitere Informationen sind bei der Geschäftsstelle des Bundeswettbewerbes c/o Europäisches Forschungs-Institut Königswinter, Hauptstraße 164, 53639 Königswinter, Tel.: 0 22 23/92 07-0 (-16 oder -15), FAX: 022 23/22 0 45 erhältlich.

Die Bewerbung muß kurze Angaben zu Unternehmenszweck, Anzahl der Mitarbeiter/-innen, regionalem und infrastrukturellem Umfeld, tariflichem Kontext sowie Arbeitnehmervertretern und darüber hinaus ausführliche Angaben zu familienfreundlichen Einzelmaßnahmen insbesondere zu Anspruchsberechtigten, tatsächlicher Inanspruchnahme, ein familienfreundliches Gesamtkonzept sowie Ansprechpartner/-innen beinhalten. Die Bewerbungen sind zu richten an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Referat 212 - Rochusstraße 8 - 10, 53123 Bonn.

Bewerbungen können von Unternehmensleitungen, Arbeitnehmervertretungen und Mitarbeiter/-innen eingereicht werden. Beispiele für Initiativen sollen Fragen der Arbeitszeitflexibilisierung, der Unterstützung bei der Betreuung und Pflege von Angehörigen, bei kurz- oder längerfristigen Freistellungen (z.B. zusätzlicher Familienurlaub) sowie andere betriebliche Maßnahmen (z.B. familiengebundene Darlehen, Hilfe bei der Suche nach Wohnraum etc.) sein.

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